Nachtrag: 30.08.2021
Sitzung: 13.09.2021 FA/0006/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1455/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Der Rat stimmt den Änderungen des Fahrzeug
Soll/Ist-Vergleiches zu, wodurch u.a. die Anzahl der für die technische
Reserve vorgehaltenen Rettungswagen um vier erhöht wird.
- Der Rat erkennt den dargestellten Bedarf zur Neu- bzw.
Ersatzbeschaffung von 84 Standardrettungswagen sowie eines Rettungswagens
mit reinem Elektroantrieb in Höhe von brutto 18.861.500 € innerhalb eines
Zeitraums von vier Jahren an.
- Der Rat stimmt dem Abschluss eines vierjährigen
Rahmenliefervertrages mit festen Lieferterminen der jeweiligen Chargen zur
Deckung des vorgenannten Bedarfs zu.
- Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe
von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.888.900 € zu Lasten der
Haushaltsjahre 2022 und 2024 (4.105.500 € in 2022 und 5.783.400 € in 2024)
im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst,
Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge. Außerdem
beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 4.902.800 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 im
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst,
Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge.
Die Deckung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch
eine in 2021 veranschlagte, aber nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung im
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze zu Lasten der Finanzstelle
6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen in Höhe von 4.902.800 € für
2023. Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen werden
die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen nicht in voller Höhe
benötigt.
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
insgesamt 14.791.700 € sowie zur Finanzierung der für 2025 vorgesehenen
Auszahlungen in Höhe von 4.069.800 € wurden im Rahmen des Hpl.Entwurfs 2022 ff.
bzw. werden im Rahmen
des Hpl.-Entwurfs 2023 (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen
bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge in den Haushaltsjahren 2022
ff. eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt