Beschluss:
Der Rat beschließt die
Fortführung der Mindeststandard-Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung
Geflüchteter bis 31.12.2023 in folgendem Umfang:
1.
„Verbesserter Betreuungsschlüssel 1:60“ für bestimmte Einrichtungen
(Leichtbauhallen und Standorte mit
Kojenunterbringung und
Gemeinschaftsverpflegung, soweit
diese wieder belegt werden müssen).
2. Stärkung des Ehrenamtes:
2.1) Finanzierung von 2 Stellen (2 x 0,5
und 4 x 0,25) in 2022 und
1,75 Stellen (2 x 0,5 und 3 x
0,25) in 2023 in bestimmten
Einrichtungen mit Aufwendungen
in 2022 in Höhe von 141.800 €
und in 2023 in Höhe von
124.075 €.
2.2)
Beibehaltung der im Stellenplan 2018 unbefristet eingerichteten
9 x 0,5
Stellen in A10/EG 9c in den
Bürgerämtern mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von
361.600 €.
2.3) Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für
die Stärkung der standortüber-
greifenden Betreuung und
Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit
jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 513.249 €.
2.4) Ausbau und Pflege des digitalen
Informationsportals von Wiku mit
jährlichen Aufwendungen in
Höhe von 12.200 €.
2.5) Bereitstellung von finanziellen
Mitteln für die administrative Unter-
stützung von
Willkommensinitiativen mit jährlichen Aufwendungen
von 70.000 €.
3. Medizinische Grundversorgung von Geflüchteten in verschiedenen ‚
Unterbringungsressourcen für
Geflüchtete:
3.1) Finanzierung
von 1,5 Stellen, angebunden beim DRK, zur
Sicherstellung der medizinischen
Grundversorgung in großen
Einrichtungen
(Notaufnahmen/-unterkünften, z.Zt. nur in der
Herkulesstraße) mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von 106.350 €.
3.2) Beibehaltung der im Vorgriff auf
den Stellenplan 2022 unbefristet ein-
gerichteten 3,0 Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, P7
TVöD,
und 1,0 Stelle Hebamme,
Bewertung E10 / P10 TVöD mit jährlichen
Aufwendungen in Höhe von
252.700 €.
Die Finanzierung der unter 2) dargestellten Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der noch zu beschließenden Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022:
-
aus Mitteln im
Teilplan 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile
15, Transferleistungen, für die unter Punkt 2.1) dargestellte Maßnahme. Das
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
-
aus Mitteln im
Teilplan 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15
Transferleistungen – Zuschüsse, für die unter den Punkten 2.3-2.5)
dargestellten Maßnahmen. Das Dezernat OB wird im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
-
aus Mitteln im
Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile
15, Transferleistungen, für die unter Punkt 3.1) dargestellte Maßnahme. Das
Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen
Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.