Beschluss:
1.
Der Rat stellt
gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2020 fest
und beschließt, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.