Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird folgender Beschluss gefasst:

Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Urbach –Arbeitstitel: Kaiserstraße Nummer 95-99 in Köln-Porz-Urbach – für den Bereich südlich angrenzend an die Kaiserstraße auf der Höhe der Hausnummern 95 bis 99, begrenzt im Osten durch eine angrenzende Grünfläche (Gemarkung Urbach, Flur 13, Flurstück 496), im Süden und Westen begrenzt durch das Gewerbe- und Industriegebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Nummer 75389/03 in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten Fassung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.