Beschluss:
Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird folgender Beschluss gefasst:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für
einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Porz-Urbach –Arbeitstitel: Kaiserstraße
Nummer 95-99 in Köln-Porz-Urbach – für den Bereich südlich angrenzend an die
Kaiserstraße auf der Höhe der Hausnummern 95 bis 99, begrenzt im Osten durch
eine angrenzende Grünfläche (Gemarkung Urbach, Flur 13, Flurstück 496), im
Süden und Westen begrenzt durch das Gewerbe- und Industriegebiet des
rechtskräftigen Bebauungsplanes mit der Nummer 75389/03 in der zu diesem
Beschluss als Anlage beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.