I.
Abstimmung
über den Ursprungsantrag:
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, zwei städtische Unternehmen für ein Pilotprojekt zu
identifizieren, (davon eines aus dem SWK Konzern), welche sich für das
Geschäftsjahr 2022 durch zertifizierte
Beratungen/Auditor*innen oder als Gruppenauditierung im Sinne der
Gemeinwohlökonomie bilanzieren lassen und so zu einer Bewertung gelangen,
die über eine rein ökonomische HGB-Bilanzierung hinausgeht und soziale und
ökologische Kriterien in den Mittelpunkt des Wirtschaftens stellt. Die Dezernate
VIII – Klima, Umwelt und Liegenschaften, II – Finanzen, Beteiligungsverwaltung und V – Soziales,
Gesundheit und Wohnen treffen hier eine geeignete
Auswahl. Ebenso stellen sie eine wissenschaftliche Begleitung des
Pilotprojekts sicher, die auch die teilnehmenden Unternehmen koordinieren soll.
Diese sollte durch Fachinstitute an Hochschulen oder Universitäten erfolgen,
die nachweislich Erfahrung mit nachhaltigem bzw. gemeinwohlorientiertem
Berichtswesen haben.
Um 2022 mit dem Piloten starten zu können, muss die Erarbeitung der
Bilanzierungskriterien spätestens mit Abschluss des vierten Quartals 2021
abgeschlossen sein.
2.
Die KölnBusiness
Wirtschaftsförderung GmbH (KBW) soll in enger Abstimmung mit den oben genannten
Derzernaten Dezernaten VIII und V und dem Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft,
Digitalisierung und Regionales, acht weitere Unternehmen
außerhalb der städtischen Beteiligungen und möglichst aus unterschiedlichen
Branchen der Kölner Privatwirtschaft identifizieren, welche sich an dem
Pilotprojekt beteiligen und sich ebenfalls für das
Geschäftsjahr 2022 im Sinne der Gemeinwohlökonomie bilanzieren lassen.
3.
Die Verwaltung wird
beauftragt, über die KölnBusiness Wirtschaftsförderung GmbH (KBW) geeignete
Formate (zum Beispiel eine Veranstaltungsreihe) zu entwickeln und
durchzuführen, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen, um sowohl die
Gemeinwohl-Bilanzierung selbst als auch die beiden städtischen Unternehmen und
die Pilotgruppe bekannt zu machen.
4. Für jene Veranstaltungsreihe zum
Thema Gemeinwohlökonomie, die von der KBW durchgeführt wird, sollen sowohl
Unternehmen des bestehenden Netzwerks als auch interessierte Start-ups sowie
städtische Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen eingeladen werden, um sich
mit den Konzepten und Instrumenten der Gemeinwohlbilanzierung
auseinanderzusetzen.
Hier hat sich die KBW bereit erklärt, die Veranstaltungen aus dem Budget für
2021 zu organisieren.
Für städtische Unternehmen (Eigenbetriebe sowie Beteiligungen), sowie die sich
am Pilotprojekt beteiligten Unternehmen, die gewillt sind, den Prozess der
Gemeinwohlbilanzierung bis Ende 2022 durchzuführen, werden für die
wissenschaftliche Begleitung, Beratungsleistungen und Unterstützung der
Unternehmen über das Umweltdezernat
80.000 EUR zur Verfügung gestellt.
5.
Fördergelder von EU-,
Bundes- oder Landesebene sind soweit möglich zu beantragen.
6. Über
den Fortschritt des Projekts werden der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün, und der Sozial-, der Wirtschafts-, sowie der Finanzausschuss
regelmäßig informiert.
7. Zusätzlich soll durch die wissenschaftliche Begleitung eine Bilanz
des Pilotprojektes gezogen werden, die auf Evaluationen vor, während und nach
dem Projekt beruht. Ziel des Projektes ist sowohl eine zukünftige Verbesserung
der Gemeinwohlbilanz der beteiligten Unternehmen als auch die Ausweitung der
Gemeinwohlbilanzierung auf weitere Unternehmen bzw. Projekte. Entsprechende
Vorschläge sind durch die wissenschaftliche Begleitung zu erbringen.
8. Der Deckungsvorschlag: Die Deckung der Mittel erfolgt aus dem Budget des Dezernates für Klima, Umwelt und Liegenschaften, im Rahmen der dort noch durchzuführenden Budgetfeinplanung. Die Verwaltung prüft im Rahmen der Projektierung die Aufteilung der Haushaltsmittel zu den jeweiligen Haushaltsjahren 2021 und 2022.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und AfD
sowie bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion
zugestimmt.