Sitzung: 24.09.2021 LST/0003/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
a. Beschreibung des Vorhabens
Lesbische Sichtbarkeit soll
mit dieser zu erstellenden Vorlage die Möglichkeit erhalten, sich in der Kölner
Stadtgesellschaft zu einem dauerhaften und facettenreichen Thema zu entfalten.
Im Rahmen eines Honorarvertrags ist eine Konzeptvorlage bis 31.12.2021 zu
erstellen mit folgenden Eckpunkten/Arbeitsaufträgen:
1. Kurzer Aufriss/Dokumentation gelaufener Aktionen im
Sinne eines Storytellings.
2. Auswertung/Cluster des Protokolls der
(re-)konstituierenden Sitzung des AK lesbische Sichtbarkeit am 26.05.2021, Auswertung
früherer, vorangegangen Sitzungen und Aufzeichnungen mit verschiedenen
Projektideen.
3. Auswertung von Herangehensweisen aus anderen
Städten/Initiativen, Bundesländern.
4. Ableitung von Handlungsschritten und Bedarfen.
5. Rücksprache und Bewertung der Empfehlungen im AK
lesbische Sichbarkeit sowie anschließend Einarbeitung der Ergebnisse aus dieser
Rückkoppelungsschleife.
Gespeist, bewegt, bewertet
und verantwortet werden die Inhalte der Konzeptvorlage im Austausch und in
Rückkopplungsschleifen mit den im AK lesbische Sichtbarkeit beteiligten
Institutionen bzw. deren Vertreter*innen sowie Einzelpersonen in Video- &
Präsenzsitzungen sowie Mailumlaufverfahren.
Zu prüfen ist, ob weitere
online Kollaborationstools für die Zusammenarbeit eingeführt werden können, um
zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen und ggf. hierüber schon den
Grundstein für die zukünftige Arbeit im Themenfeld lesbische Sichtbarkeit als
ein partizipatives Themenfeld zu legen.
b. Zweck und
Ziel der Verwendung
Zweck der Erstellung einer
Konzeptvorlage lesbische Sichtbarkeit bis Ende Dezember 2021 ist, das Thema und seine Wichtigkeit für unsere Kölner
Stadtgesellschaft in ihrer Vielfalt und Intersektionalität im Rahmen des
Öffentlichkeitsarbeit der StadtAG LST verstärkt hervorzuheben: Dazu muss in
einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme erfolgen, die nicht durch die
Protagonistinnen der beteiligten Mitgliedsorganisationen bzw. des
Facharbeitskreises „Sichtbarkeit von Lesben“ geleistet werden kann:
·
Strukturfindung,
um lesbischer Sichtbarkeit einen Ort (dabei ist Ort nicht sofort als konkrete
Räumlichkeit zu verstehen sondern vielmehr als offener Raum für Inhalte
gedacht) in der Stadtgesellschaft zu geben.
·
Die Bandbreite im
Themenfeld lesbische Sichtbarkeit in der StadtAG LST zur Verfügung zu stellen,
mit dem Ziel daraus Möglichkeiten auszuarbeiten, die im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit der StadtAG LST aus dem Budget des Gremiums finanziert
werden.
·
Die Sammlung und
Bündelung von Strategien, lesbische Sichtbarkeit in Köln auf Dauer zu
etablieren.
c. Kosten- und
Finanzierungsplan
Honorarvertrag: Erstellung
Konzeptvorlage 1.500
Euro
Bereits am 22.6.21 bewilligt:
Honorarvertrag (Vertrag inkl.
Lohnnebenkosten)
Erstellung Konzeptvorlage in
Höhe von 2.000 Euro
Kosten
Gesamt 3.500
Euro
Davon in der Sitzung am
24.09.2021 beantragt 1.500 Euro
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt