Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen genehmigt nachträglich, die am 14.09.2021
unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 36
Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung
der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund der von den
Interessengemeinschaften der Stadtteile eingereichten Anträge, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 an verschieden Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen
die Stimme von Frau Becker bei Enthaltung der Fraktion Bündnis9/Die Grünen
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)