Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen genehmigt nachträglich, die am 14.09.2021
unterschriebene Dringlichkeitsentscheidung:

Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, aufgrund der von den Interessengemeinschaften der Stadtteile eingereichten Anträge, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Zweiten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2021 an verschieden Tagen und Zeiten.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Becker bei Enthaltung der Fraktion Bündnis9/Die Grünen zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow)