Sitzung: 08.11.2021 FA/0008/2021
Zusatz: Anlagen 7 und 8 als Tischvorlage
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1805/2021
Beschluss (in der Fassung des
Jugendhilfeausschusses):
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:
1. Vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltsplanes 2022
in der von der Verwaltung für den Teilergebnisplan 0604, Teilplanzeile 15,
vorgelegten Fassung, beschließt der Rat den Kinder- und Jugendförderplan der
Stadt Köln 2021-2025 in der vorliegenden Fassung (ANLAGE Kinder- und
Jugendförderplan der Stadt Köln 2021-2025) und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung.
2. Die konkrete Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Einbezug
betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevanten Fachkräften, um
vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße entsprechen zu können.
Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert,
welches – gegebenenfalls maßnahmenscharf – weitere Fachexpertise einschlägiger
Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht.
3. Die mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen von 878.500
€ in 2022 sind im HPL-Entwurf 2022 im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und
Jugendarbeit, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt.
Die in den Jahren 2023 erforderlichen
Aufwendungen von 943.500 €, 2024 und
2025 jeweils 1.000.000 € wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im
Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann
jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2023
einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt