Beschluss in der Fassung wie Anlage 10:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung und Errichtung des Neubaus einer Flüchtlingsunterkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden, Gemarkung Lövenich, Flur 19, Flurstück 1337, einzustellen. Die Gesamtkosten bisheriger Planungen belaufen sich auf rd. 184.000 €.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Flüchtlingsunterkunft am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476, aufzugeben und zurückzubauen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, drei der vier Gebäudekörper in Systembauweise von dem Grundstück am Weißdornweg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 9, Flurstück 476 auf das Grundstück Potsdamer Str. 1b in 50859 Köln-Weiden zu verziehen und für eine zeitlich befristete Nutzung als städtische Geflüchtetenunterkunft wieder zu errichten.

Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Planungsleistungen und baulichen Maßnahmen über einen Totalunternehmer zu realisieren. Die Planung und Errichtung der neuen Außenanlagen sowie die Erschließungs- und dafür erforderlichen Planungsleistungen an der Potsdamer Str. 1 b sind aus Kapazitätsgründen des Totalunternehmers separat zu vergeben. Die Gesamtkosten einschließlich eines Risikozuschlags für etwaige sich aus der Baugenehmigung ergebende Auflagen betragen voraussichtlich 2.817.092 €.

Gleichzeitig werden die investiven Auszahlungsermächtigungen für die in den Gesamtkosten enthaltenen neuen Außenanlagen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung in Höhe von 330.000 € im Teilplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5620-1004-3-5202, Neubau Potsdamer Str. 1 b freigegeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt