Zusatz: (Die Angelegenheit wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt.)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 67549/04 mit dem Arbeitstitel: "Causemannstraße" von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Vollverfahren u.a. mit einer förmlichen frühzeitigen Bürgerbeteiligung, Umweltprüfung und Umweltbericht umzustellen;

2.       beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang) mit ergänzenden Informationen zum Planvorhaben auf der Homepage der Stadt Köln;

3.       beauftragt die Verwaltung, soweit die Rechtsverordnung des Landes zur Anwendung des neuen § 31 Absatz 3 BauGB erfolgt, alternativ zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens zu prüfen, ob eine Zulässigkeit des Bauvorhabens bereits im Rahmen des § 31 Absatz 3 BauGB mit erweiterten Befreiungstatbestand in einem Baugenehmigungsverfahrens gegeben ist und ob das Bauvorhaben im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens weiter begleitet werden kann und damit das vorliegende Planverfahren zur Änderung des Bebauungsplan nicht mehr weiter verfolgt werden muss.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.