Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die Erweiterung der Kölner Streetwork im Rahmen von §§ 67ff.SGBXII um zwei weitere Stellen VZ S12 TVSuE sowie die vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristete Finanzierung einer halben Stelle analog EG 6 TVÖD für die Koordination der Kältegänge bei den mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragten Trägern.
Für die zusätzlichen Stellen Sozialarbeit im Umfang von 2,0
VzÄ sollen bereits vom LVR bewilligte, aber bisher nicht genutzte Fachberatungsstellen
im gleichen Umfang genutzt werden. Im Zuge dessen beteiligt sich der LVR mit je
50 % an den anfallenden Personal- und Sachkosten. Die Finanzierung des
kommunalen Kostenanteils inkl. der befristeten 0,5 Stelle EG 6 TVÖD in Höhe von
16.565,32 € im Haushaltsjahr 2021 und von 112.321,34 € ab dem Haushaltsjahr
2022 erfolgt – für das Haushaltsjahr 2022 ff vorbehaltlich des Inkrafttretens
der Haushaltssatzung 2022 - aus veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan
0501, Leistungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
Aufgrund der lediglich für den Zeitraum vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristeten 0,5 Stelle EG 6 TVÖD reduziert sich der Bedarf ab dem Jahr 2023 auf 102.086,34 €. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt