Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat beschließt die Erweiterung der Kölner Streetwork im Rahmen von §§ 67ff.SGBXII um zwei weitere Stellen VZ S12 TVSuE sowie die vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristete Finanzierung einer halben Stelle analog EG 6 TVÖD für die Koordination der Kältegänge bei den mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragten Trägern.

Für die zusätzlichen Stellen Sozialarbeit im Umfang von 2,0 VzÄ sollen bereits vom LVR bewilligte, aber bisher nicht genutzte Fachberatungsstellen im gleichen Umfang genutzt werden. Im Zuge dessen beteiligt sich der LVR mit je 50 % an den anfallenden Personal- und Sachkosten. Die Finanzierung des kommunalen Kostenanteils inkl. der befristeten 0,5 Stelle EG 6 TVÖD in Höhe von 16.565,32 € im Haushaltsjahr 2021 und von 112.321,34 € ab dem Haushaltsjahr 2022 erfolgt – für das Haushaltsjahr 2022 ff vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 - aus veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

Aufgrund der lediglich für den Zeitraum vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristeten 0,5 Stelle EG 6 TVÖD reduziert sich der Bedarf ab dem Jahr 2023 auf 102.086,34 €. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt