Nachtrag: 01.10.2021

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Haushaltssatzung wird wie folgt ergänzt:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Köln für das Jahr 2022 zu beauftragen:

 

1. Die Verwaltung soll prüfen, wie für die Mitarbeitenden der Stadt Köln der Eigenanteil am JobTicket reduziert werden kann. Es sollen hierbei auch Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht werden, z.B. im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung für städtische Parkflächen.

 

2. Das städtische Fortbildungsprogramm soll für alle Mitarbeitenden um Schulungen im Bereich „Antidiskriminierung“ erweitert werden.

 

3. Im Rahmen des zusätzlichen Digitalisierungspaketes wird die Verwaltung beauftragt, die Mittel für die folgende Projekte einzusetzen: Baumretter*innen-App, Förderung der digitalen Bürger*innenbeteiligung, Anschubfinanzierung „Digitaler Zwilling“, Digitalisierung der Verwaltung und der Bürger*innen-Services, weitere Stärkung der Schul-IT und Testgebiete für New Mobility Services und autonomes Fahren.

 

4. Für den Masterplan Sicherheit sollen die konsumtiven Mittel wie folgt verwendet werden:

- Externe Fachberatung zur Erstellung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes für Köln

- Weitere Begleitmaßnahmen für die Erstellung des Masterplans, wie z.B. Konferenzen oder Bürger*innenbeteiligungen

 

Für die ersten Umsetzungen aus dem Masterplan stehen im investiven Bereich 300.000€ u.a. für Toilettenanlagen für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.

 

5. Das Förderprogramm „Dritte Orte“ soll vollumfänglich weiterentwickelt werden. Mehr-jährige Betriebskostenzuschüsse sollen möglich sein, jedoch keine Dauerfinanzierungen. Kleinteilige Förderungen sollen mehr in den Fokus gerückt werden.

 

6. Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmög-lichkeiten und Anlaufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Versorgung, den Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Notschlafstellen genutzt werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler Gruppen besondere Berücksichtigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmanagement im öffentlichen Raum sollen in die Konzeptionierung einfließen.

 

7. Im Rahmen der Teilhabe von Menschen mit Sinneseinschränkungen am kommunal-politischen Geschehen wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es langfristig kostengünstiger ist, einen Teil der Gelder in eine feste Stelle für eine*n Gebärden-sprachdolmetscher*in umzuwandeln.

 

8. Die Antragsfrist für Mittel aus dem „Förderprogramm Kultur Freie Szene“ wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt alle Antragsfristen für Förderungen 2022 so zu setzen, dass diese auch nach dem Ratsbeschluss noch eingehalten werden können.

 

9. Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass die ursprünglich für 2021 geplanten Projekte im Jahre 2022 im Rahmen der Bewirtschaftung sichergestellt werden können und nicht an einer mangelnden Finanzierung scheitern:

- Maßnahmen gegen die steigende Mietpreisentwicklung (zu nutzen für Etablierung qualifizierter Mietspiegel)

- Gemeinwohlorientierte Bilanzierung

- Zusätzliche Reinigungsleistungen in der Open-Air-Saison

- Unterstützung der Karnevalszüge in den Veedeln (Förderung Veedelszöch)

 

10. Die für die Förderung der kommunalen Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenbera-tungsstellen bereitgestellten Mittel sind wie folgt zu verwenden:

- Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. (56.000 EUR)

- Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. (70.000 EUR)

- Zuschuss ECho (75.000 EUR)

- Aufstockung Zuschuss ALZ/EBS (60.000 EUR)

 

11. Die im Sammelposten „Kinder stärken und schützen“ hinterlegten Mittel sind wie folgt zu verwenden:

- A.R.T. e.V. für Zuschuss Personalstelle psychosoziale Unterstützung Kinder mit Fluchterfahrung/Migrationshintergrund (45.000 EUR)

- Fair.Stärken e.V. (46.000 EUR)

- Kölner Freiwilligen Agentur für Förderung LeseWelten (50.000 EUR)

- Hennamond e.V. (59.000 EUR)

 

12. Der Kriterienkatalog für die Vergabe von bezirksorientierten Mitteln soll dahingehend überarbeitet werden, den Bezirksvertretungen eine größere Flexibilität bei der Ver-ausgabung der Mittel sowie eine Übertragung von nicht verausgabten Mitteln in die Folgejahre zu ermöglichen.

 

13. Die in den vergangenen Jahren aufgelegte Förderung für Lastenräder soll auch im kommenden Haushalt fortgeführt werden. Dabei ist zu überprüfen, wie vor allem die Stadtteile, in denen die Förderung bisher in geringerem Umfang beantragt wurde, gestärkt werden können.

 

14. Die Verwaltung wird beauftragt, die der beigefügten Stellenliste zugrundeliegenden Anliegen in 2022 voranzutreiben und die dargestellten Stellenbedarfe – soweit zur Zielerreichung erforderlich und darstellbar – zu realisieren.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke. und FDP - zugestimmt