Beschluss:
Die Verwaltung wird
aufgefordert, die durch Corona versäumten Schuleingangsuntersuchungen –
verpflichtend nach § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 12 Abs. 2
des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – aller jetzigen
Erstklässler bis zum Ende des 1. Schulhalbjahr des Schuljahrs 21/22 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke.,
FDP, AfD und Die FRAKTION sowie der RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) und Zimmermann
(GUT Köln) abgelehnt.