Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die durch Corona versäumten Schuleingangsuntersuchungen – verpflichtend nach § 54 Abs. 2 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst – aller jetzigen Erstklässler bis zum Ende des 1. Schulhalbjahr des Schuljahrs 21/22 durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke., FDP, AfD und Die FRAKTION sowie der RM Gabrysch (KLIMA FREUNDE) und Zimmermann (GUT Köln) abgelehnt.