Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre
für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Dellbrück –Arbeitstitel:
Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück– für das Gebiet westlich der
Mielenforster Straße entlang der südlichen Grundstücksgrenze Hatzfeldstraße
23-79, einschließlich der Grundstücke Hatzfeldstraße 1-19 über den
Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Häuser
Pfarrer-Buchbender-Weg 1-19 weiter verlaufend nördlich der Sportanlage bis zur
Mielenforster Straße — in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei
Stimmenthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.