Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die
Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in
Köln-Dellbrück –Arbeitstitel: Hatzfeldstraße/Radiumstraße in Köln-Dellbrück– für
das Gebiet westlich der Mielenforster Straße entlang der südlichen Grundstücksgrenze
Hatzfeldstraße 23-79, einschließlich der Grundstücke Hatzfeldstraße 1-19 über
den Grafmühlenweg entlang der nördlichen Grundstücksgrenze der Häuser
Pfarrer-Buchbender-Weg 1-19 weiter verlaufend nördlich der Sportanlage bis zur
Mielenforster Straße — in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten
Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion – zugestimmt.