Beschluss:

I.             Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2022 in der zu diesem Beschluss anliegenden paraphierten Fassung.

 

Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.

Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Haushaltssanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.

 

II.            Weiterhin beschließt der Rat, die Verwaltung gem. Zusatzantrag AN/2091/2021 mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2022 zu beauftragen:

 

1.         Die Verwaltung soll prüfen, wie für die Mitarbeitenden der Stadt Köln der Eigenanteil am JobTicket reduziert werden kann. Es sollen hierbei auch Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht werden, z.B. im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung für städtische Parkflächen.

 

2.         Das städtische Fortbildungsprogramm soll für alle Mitarbeitenden um Schulungen im Bereich „Antidiskriminierung“ erweitert werden.

 

3.         Im Rahmen des zusätzlichen Digitalisierungspaketes wird die Verwaltung beauftragt, die Mittel für die folgende Projekte einzusetzen: Baumretter*innen-App, Förderung der digitalen Bürger*innenbeteiligung, Anschubfinanzierung „Digitaler Zwilling“, Digitalisierung der Verwaltung und der Bürger*innen-Services, weitere Stärkung der Schul-IT und Testgebiete für New Mobility Services und autonomes Fahren.

 

4.         Für den Masterplan Sicherheit sollen die konsumtiven Mittel wie folgt verwendet werden:

-    Externe Fachberatung zur Erstellung eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes für Köln

-    Weitere Begleitmaßnahmen für die Erstellung des Masterplans, wie z.B. Konferenzen oder Bürger*innenbeteiligungen

Für die ersten Umsetzungen aus dem Masterplan stehen im investiven Bereich 300.000 EUR u.a. für Toilettenanlagen für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.

 

5.         Das Förderprogramm „Dritte Orte“ soll vollumfänglich weiterentwickelt werden. Mehrjährige Betriebskostenzuschüsse sollen möglich sein, jedoch keine Dauerfinanzierungen. Kleinteilige Förderungen sollen mehr in den Fokus gerückt werden.

 

6.         Die hinzugesetzten Mittel für obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten und Anlaufstellen an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Versorgung, den Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und Notschlafstellen genutzt werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse unterschiedlicher vulnerabler Gruppen besondere Berücksichtigung finden. Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum sollen in die Konzeptionierung einfließen.

 

7.         Im Rahmen der Teilhabe von Menschen mit Sinneseinschränkungen am kommunalpolitischen Geschehen wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es langfristig kostengünstiger ist, einen Teil der Gelder in eine feste Stelle für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in umzuwandeln.

 

8.         Die Antragsfrist für Mittel aus dem „Förderprogramm Kultur Freie Szene“ wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt alle Antragsfristen für Förderungen 2022 so zu setzen, dass diese auch nach dem Ratsbeschluss noch eingehalten werden können.

 

9.         Die Verwaltung wird gebeten sicherzustellen, dass die ursprünglich für 2021 geplanten Projekte im Jahre 2022 im Rahmen der Bewirtschaftung sichergestellt werden können und nicht an einer mangelnden Finanzierung scheitern:

-    Maßnahmen gegen die steigende Mietpreisentwicklung (zu nutzen für Etablierung qualifizierter Mietspiegel)

-    Gemeinwohlorientierte Bilanzierung

-    Zusätzliche Reinigungsleistungen in der Open-Air-Saison

-    Unterstützung der Karnevalszüge in den Veedeln (Förderung Veedelszöch)

 

10.      Die für die Förderung der kommunalen Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen bereitgestellten Mittel sind wie folgt zu verwenden:

-    Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. (56.000 EUR)

-    Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. (70.000 EUR)

-    Zuschuss ECho (75.000 EUR)

-    Aufstockung Zuschuss ALZ/EBS (60.000 EUR)

 

11.      Die im Sammelposten „Kinder stärken und schützen“ hinterlegten Mittel sind wie folgt zu verwenden:

-    A.R.T. e.V. für Zuschuss Personalstelle psychosoziale Unterstützung Kinder mit Fluchterfahrung/Migrationshintergrund (45.000 EUR)

-    Fair.Stärken e.V. (46.000 EUR)

-    Kölner Freiwilligen Agentur für Förderung LeseWelten (50.000 EUR)

-    Hennamond e.V. (59.000 EUR)

 

12.      Der Kriterienkatalog für die Vergabe von bezirksorientierten Mitteln soll dahingehend überarbeitet werden, den Bezirksvertretungen eine größere Flexibilität bei der Verausgabung der Mittel sowie eine Übertragung von nicht verausgabten Mitteln in die Folgejahre zu ermöglichen.

 

13.      Die in den vergangenen Jahren aufgelegte Förderung für Lastenräder soll auch im kommenden Haushalt fortgeführt werden. Dabei ist zu überprüfen, wie vor allem die Stadtteile, in denen die Förderung bisher in geringerem Umfang beantragt wurde, gestärkt werden können.

 

14.      Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Antrag AN/0291/2021 beigefügte Stellenliste zugrundeliegenden Anliegen in 2022 voranzutreiben und die dargestellten Stellenbedarfe – soweit zur Zielerreichung erforderlich und darstellbar – zu realisieren.

 

III.           Darüber hinaus beschließt der Rat die in der Anlage zum Antrag AN/2094/2021 enthaltenen Maßnahmen. Bei den Maßnahmen mit dem Hinweis „Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ in der Spalte „Haushaltsvermerk“ erfolgt eine Veranschlagung entsprechend in den Jahren 2023 bis 2025.

 

IV.          Ferner bestätigt der Rat die vom Finanzausschuss getroffene Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und RM Zimmermann (GUT Köln) sowie der Stimme von Frau Oberbürgermeisterin Reker zugestimmt.