Beschluss:
I.
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2022 in der
zu diesem Beschluss anliegenden paraphierten Fassung.
Unterjährig
auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer
Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen
nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen
Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.
Ausfallende
Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation
grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen,
da sich hierdurch die Haushaltssanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.
II.
Weiterhin beschließt der
Rat, die Verwaltung gem. Zusatzantrag AN/2091/2021 mit folgenden
Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2022
zu beauftragen:
1.
Die Verwaltung soll prüfen, wie
für die Mitarbeitenden der Stadt Köln der Eigenanteil am JobTicket reduziert
werden kann. Es sollen hierbei auch Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht
werden, z.B. im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung für städtische Parkflächen.
2.
Das städtische
Fortbildungsprogramm soll für alle Mitarbeitenden um Schulungen im Bereich
„Antidiskriminierung“ erweitert werden.
3.
Im Rahmen des zusätzlichen Digitalisierungspaketes
wird die Verwaltung beauftragt, die Mittel für die folgende Projekte
einzusetzen: Baumretter*innen-App, Förderung der digitalen
Bürger*innenbeteiligung, Anschubfinanzierung „Digitaler Zwilling“,
Digitalisierung der Verwaltung und der Bürger*innen-Services, weitere Stärkung
der Schul-IT und Testgebiete für New Mobility Services und autonomes Fahren.
4.
Für den Masterplan Sicherheit
sollen die konsumtiven Mittel wie folgt verwendet werden:
-
Externe Fachberatung zur Erstellung
eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes für Köln
-
Weitere Begleitmaßnahmen für die
Erstellung des Masterplans, wie z.B. Konferenzen oder Bürger*innenbeteiligungen
Für die
ersten Umsetzungen aus dem Masterplan stehen im investiven Bereich 300.000 EUR
u.a. für Toilettenanlagen für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung.
5.
Das Förderprogramm „Dritte Orte“
soll vollumfänglich weiterentwickelt werden. Mehrjährige
Betriebskostenzuschüsse sollen möglich sein, jedoch keine Dauerfinanzierungen.
Kleinteilige Förderungen sollen mehr in den Fokus gerückt werden.
6.
Die hinzugesetzten Mittel für
obdachlose Menschen sollen u.a. für Aufenthaltsmöglichkeiten und Anlaufstellen
an Hotspots, die aufsuchende mobile medizinische und psychiatrische Versorgung,
den Ausbau des aufsuchenden Streetworks, dezentralen Tagesangeboten und
Notschlafstellen genutzt werden. Hierbei sollen die Bedürfnisse
unterschiedlicher vulnerabler Gruppen besondere Berücksichtigung finden.
Best-Practice-Modellprojekte des Konfliktmanagements im öffentlichen Raum
sollen in die Konzeptionierung einfließen.
7.
Im Rahmen der Teilhabe von
Menschen mit Sinneseinschränkungen am kommunalpolitischen Geschehen wird die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es langfristig kostengünstiger ist, einen
Teil der Gelder in eine feste Stelle für eine*n Gebärdensprachdolmetscher*in
umzuwandeln.
8.
Die Antragsfrist für Mittel aus
dem „Förderprogramm Kultur Freie Szene“ wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Die
Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt alle Antragsfristen für Förderungen
2022 so zu setzen, dass diese auch nach dem Ratsbeschluss noch eingehalten
werden können.
9.
Die Verwaltung wird gebeten
sicherzustellen, dass die ursprünglich für 2021 geplanten Projekte im Jahre
2022 im Rahmen der Bewirtschaftung sichergestellt werden können und nicht an
einer mangelnden Finanzierung scheitern:
-
Maßnahmen gegen die steigende
Mietpreisentwicklung (zu nutzen für Etablierung qualifizierter Mietspiegel)
-
Gemeinwohlorientierte Bilanzierung
-
Zusätzliche Reinigungsleistungen in der
Open-Air-Saison
-
Unterstützung der Karnevalszüge in den
Veedeln (Förderung Veedelszöch)
10.
Die für die Förderung der kommunalen
Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen bereitgestellten Mittel
sind wie folgt zu verwenden:
-
Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.
(56.000 EUR)
-
Begegnungs- und Fortbildungszentrum
muslimische Frauen e.V. (70.000 EUR)
- Zuschuss
ECho (75.000 EUR)
-
Aufstockung Zuschuss ALZ/EBS (60.000
EUR)
11.
Die im Sammelposten „Kinder stärken
und schützen“ hinterlegten Mittel sind wie folgt zu verwenden:
-
A.R.T. e.V. für Zuschuss Personalstelle
psychosoziale Unterstützung Kinder mit Fluchterfahrung/Migrationshintergrund
(45.000 EUR)
-
Fair.Stärken e.V. (46.000 EUR)
-
Kölner Freiwilligen Agentur für Förderung
LeseWelten (50.000 EUR)
-
Hennamond e.V. (59.000 EUR)
12.
Der Kriterienkatalog für die Vergabe
von bezirksorientierten Mitteln soll dahingehend überarbeitet werden, den
Bezirksvertretungen eine größere Flexibilität bei der Verausgabung der Mittel sowie
eine Übertragung von nicht verausgabten Mitteln in die Folgejahre zu
ermöglichen.
13.
Die in den vergangenen Jahren
aufgelegte Förderung für Lastenräder soll auch im kommenden Haushalt
fortgeführt werden. Dabei ist zu überprüfen, wie vor allem die Stadtteile, in
denen die Förderung bisher in geringerem Umfang beantragt wurde, gestärkt
werden können.
14.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
dem Antrag AN/0291/2021 beigefügte Stellenliste zugrundeliegenden Anliegen in
2022 voranzutreiben und die dargestellten Stellenbedarfe – soweit zur
Zielerreichung erforderlich und darstellbar – zu realisieren.
III.
Darüber hinaus beschließt der Rat die in der Anlage
zum Antrag AN/2094/2021 enthaltenen Maßnahmen. Bei den Maßnahmen mit dem
Hinweis „Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ in der Spalte
„Haushaltsvermerk“ erfolgt eine Veranschlagung entsprechend in den Jahren 2023
bis 2025.
IV.
Ferner bestätigt der Rat die vom Finanzausschuss
getroffene Zuständigkeitsregelung bei Freigaben von investiven Auszahlungen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis
90/Die Grünen, CDU, Volt und RM Zimmermann (GUT Köln) sowie der Stimme von Frau Oberbürgermeisterin Reker zugestimmt.