Sitzung: 25.11.2021 UG/0007/2021
Zusatz: Sammelumdruck vom 08.11.2021
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3762/2021
· Zunächst lässt die Ausschussvorsitzende über den gemeinsamen Änderungsantrag AN/2557/2021 mit der von RM Frau Aengenvoort mündlich beantragten Streichung des kursiv geschriebenen Klammerzusatzes unter Ziffer 7b abstimmen:
geänderter Beschluss:
Die Beschlussvorlage 3762/2021 „Mediationsverfahren Klimawende Köln –
RheinEnergie AG“ wird wie folgt ergänzt:
-
Bei
Punkt 4 werden Absatz i) und Absatz j) hinzugefügt:
„i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von
Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärkere Nutzung von
PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große
Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die
Wohnungswirtschaft sein.“
„j) Es soll
geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in Richtung
Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur Entscheidung
vorgelegt.“
-
Punkt
6. (Windenergie):
Folgender
Satz wird angefügt:
„Parallel
dazu wird die Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vorantreiben, um
eine regionale Planung für die Nutzung von Windenergie aufzustellen.“
-
7.)
(Energieleitlinie):
7b) am Ende
angehangen: „Dabei wird in Absprache mit dem
Wohnungsbauforum geprüft wie eine solche Pflicht mittels entsprechender
Vorgaben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden,
Dacherneuerungen (und durch städtebauliche Verträge auch bei
genehmigungspflichtigen Umbauten und Sanierungen) umgesetzt werden kann. Einzelheiten
der Regelung und begleitenden Informationen sowie Beratungsmöglichkeiten für
Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein.“
Zwischen
Absatz b) und c) wird zusätzlich eingefügt:
Bei der
Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des
Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - dargestellt.
-
Punkt 9
wird wie folgt ergänzt
„Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021
“Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035”
entwickelten Indikatoren zur Überprüfung auf und nutzt diese für ein
konsistentes Controlling.“
-
Als
zusätzlicher Punkt 10 wird eingefügt:
„Der Rat
beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesondere der
Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche konkreten Maßnahmen
getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation,
Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der
Gespräche ist im AKUG und im Wirtschaftsausschuss halbjährlich zu berichten.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
·
Anschließend
stellt sie den geänderten Beschlusstext
zur Abstimmung:
geänderter Beschluss:
(Änderungen sind fett und unterstrichen gedruckt)
Der Ausschuss Klima, Umwelt
und Grün empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
1.
nimmt
das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen
Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kenntnis.
2.
beauftragt
die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehalten
Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen.
3.
beauftragt
die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 eine
Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. Daher beauftragt der Rat
die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, um
Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizuführen.
4.
Ausbau
Solarenergie/Photovoltaik
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung
a)
gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft
sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer breiten Informations- und
Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive)
b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen
Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht-
und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG über
die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaikanlagen in einem ersten
Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vorbehaltlich deren baulicher Eignung).
Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des
1. Quartals 2022 zu berichten.
c)
das Potential für Photovoltaik auf städtischen
Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand
des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung
genutzten Gebäuden zu ermitteln.
d)
alternative
Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solarverglasungen an
städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilotanwendungen zu testen. Der
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die
Ergebnisse informiert.
e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der
externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine
Klausel zum Einsatz erneuerbarer Energien aufzunehmen, welche die
Vermieter*innen auffordert, entsprechende Technik, insbesondere Photovoltaik –
soweit im Bestand möglich – einzusetzen.
f)
die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen
als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden können. Neben den Flächen im
Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flächen der städtischen
Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden.
g)
gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit
Abgrabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung erlangt
haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren.
Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von
Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen.
h)
zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von
Verkehrswegen (Autobahnen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen
genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern
(Autobahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstellung
der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen.
i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private
Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine
stärkere Nutzung von PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen
zunächst große Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum,
Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft sein.
j) Es
soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in
Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur
Entscheidung vorgelegt.
5. Förderprogramm
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung
a)
das bisherige Altbausanierungsprogramm an die
geänderten Bundesförderbedingungen anzupassen und in ein
„Investitionsprogramm Klimaschutz“
zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab
2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate
Kommunikationskampagne(n) zu bewerben.
b)
die
Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwerpunkte
regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten.
c)
die
neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
6.
Windenergie
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung
die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen
zur Entscheidung durch den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über
die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden
Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine
Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen.
Parallel dazu wird die Verwaltung die
interkommunale Zusammenarbeit vorantreiben, um eine regionale Planung für die
Nutzung von Windenergie aufzustellen.
7.
Bau-
und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten
Gebäudebestand
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die
Verwaltung
a)
mit der
prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei
Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv2022.
b)
als
erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu
machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet ist
Klimaneutralität 2035 herbeizuführen, d.h. vergleichbar mit Passivhaus-Standard
oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversorgung für den Restwärme- und
Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter
Energieversorgungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer
Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. Dabei wird in Absprache mit dem Wohnungsbauforum geprüft, wie eine
solche Pflicht mittels entsprechender Vorgaben in Bebauungsplänen für Neubauten
von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Dacherneuerungen umgesetzt werden kann.
Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informationen sowie
Beratungsmöglichkeiten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein.
Bei der Erstellung der Leitlinie werden
mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen
formuliert - dargestellt.
c)
das
erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
d)
ab
sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine
Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern,
entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen.
e)
die
Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren.
8.
Geothermie
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung
a)
die
Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben.
b)
eine in
die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für klimabezogene
Förderprogramme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu integrieren und
auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten)
auszudehnen.
9.
Monitoring
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer
2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende
Köln mindestens halbjährlich zu informieren. Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021
“Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035”
entwickelten Indikatoren zur Überprüfung auf und nutzt diese für ein
konsistentes Controlling.
10. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesondere der
Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche konkreten Maßnahmen
getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation,
Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der
Gespräche ist im AKUG und im Wirtschaftsausschuss halbjährlich zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Da die SPD-Fraktion den Antrag zur
Solaroffensive AN/1409/2021 unter TOP 2.1 zurückgezogen hat, erübrigen sich der
Antrag der SPD-Fraktion und folglich der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke
AN/2127/2021 unter TOP 2.1.1.
Die Stellungnahme zum Änderungsantrag Die
Linke 3538/2021 unter TOP 2.1.2 nimmt der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
kommentarlos zur Kenntnis.
· Da die SPD-Fraktion ihren Änderungsantrag AN/2113/2021 unter TOP 2.3.1 zurückgezogen hat, stellt die Ausschussvorsitzende ausschließlich den gemeinsamen Antrag AN/1897/2021 unter TOP 2.3 zur Abstimmung:
Beschluss:
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1) Der Rat der
Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, den Einsatz von Photovoltaikanlagen an,
neben und über Autobahnen zu prüfen. Hierzu sind dem Rat alle rechtlichen,
technischen und finanziellen Gesichtspunkte darzulegen.
2) Hierfür ist in
geeigneten Formaten der Austausch mit allen relevanten Akteur*innen zu suchen.
Dazu gehören u.a. die Autobahn GmbH, das Bundes- und Landesverkehrsministerium
NRW, die RheinEnergie AG, das technische Dezernat der Kolpingstadt Kerpen, das
Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme sowie weitere von der Verwaltung
auszuwählende Kompetenzträger*innen aus dem Bereich der Forschung und
Entwicklung der Photovoltaiktechnologie.
3) Ein besonderer
Fokus soll sich den Aspekten einer PV-Überdachung widmen unter der Maßgabe
einer möglichst ressourcenschonenden Bauart. Bereits erprobte, ausfahrbare
„PV-Jalousie-Systeme“ über Kläranlagen unter dem Einsatz von flexiblen
Stahlseiltragelementen und wetterabhängiger Algorithmus-Steuerung dienen hier
als Vorbild.
4) Der Rat der
Stadt Köln bittet um eine Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums ob, und
wenn ja auf welchen Teilabschnitten des Kölner Autobahnrings der Roll-Out eines
Oberleitungssystems für elektrifizierte Lastkraftwagen geplant ist.
5) Die Ergebnisse
und Vorschläge für weitere Prozessschritte mögen zu Beginn des zweiten Quartals
2022 vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD und Volt gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Die Linke.
Die Stellungnahme zum Änderungsantrag der SPD Fraktion 3522/2021 unter 2.3.2 nimmt der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün kommentarlos zur Kenntnis.
[1] Damit erübrigen sich der Antrag der SPD-Fraktion AN/1409/2021 unter TOP 2.1 und der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke AN/2127/2021 unter TOP 2.1.1. Die Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag wird kommentarlos zur Kenntnis genommen.