Nachtrag: 09.11.2021
Sitzung: 09.11.2021 Rat/0012/2021
Zusatz: zugesetzt
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/2372/2021
I.
Abstimmung über den Verweisungsantrag …:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und AfD abgelehnt.
II.
Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen
Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt in der mündlich geänderten Fassung zu
Ziffer 3
Beschluss:
Der Beschlusstext wird
wie folgt ersetzt:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt eine Sondernutzungssatzung für E-Scooter-Anbieter zu
erstellen und diese AVR und Rat
zum Beschluss vorzulegen. Im Rahmen der Sondernutzung sollen von den Anbietern
Gebühren erhoben und verbindliche Qualitätskriterien als Auflagen gemacht
werden. Hierbei sind insbesondere bereits beschlossene Anforderungen zu
berücksichtigen (z.B. AN/1536/2021).
2. Die
Verwaltung soll prüfen, ob eine spätere Vergabe der Sondernutzungsgenehmigungen
als Ausschreibung erfolgen kann, wobei auch Qualitätskriterien, wie
Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen, berücksichtigt werden sollen.
3. Die
Verwaltung wird gebeten, in Ergänzung zum geänderten Beschluss AN/1536/2021,
innerhalb der Sondernutzungssatzung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass
auch außerhalb der Innenstadt die E-Scooter verpflichtend ortsgebunden (mit
entsprechender Infrastruktur) z.B. an KVB-Haltestellen abgestellt werden
können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.
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Anmerkung:
Mündlicher Änderungsantrag von RM Joisten.