Nachtrag: 09.11.2021

Zusatz: zugesetzt

Beschluss: geändert beschlossen

I.          Abstimmung über den Verweisungsantrag …:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen FDP und AfD abgelehnt.

II.         Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt in der mündlich geänderten Fassung zu Ziffer 3

Beschluss:

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt eine Sondernutzungssatzung für E-Scooter-Anbieter zu erstellen und diese AVR und Rat zum Beschluss vorzulegen. Im Rahmen der Sondernutzung sollen von den Anbietern Gebühren erhoben und verbindliche Qualitätskriterien als Auflagen gemacht werden. Hierbei sind insbesondere bereits beschlossene Anforderungen zu berücksichtigen (z.B. AN/1536/2021).

2.    Die Verwaltung soll prüfen, ob eine spätere Vergabe der Sondernutzungsgenehmigungen als Ausschreibung erfolgen kann, wobei auch Qualitätskriterien, wie Nachhaltigkeit und Arbeitsbedingungen, berücksichtigt werden sollen.

3.   Die Verwaltung wird gebeten, in Ergänzung zum geänderten Beschluss AN/1536/2021, innerhalb der Sondernutzungssatzung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch außerhalb der Innenstadt die E-Scooter verpflichtend ortsgebunden (mit entsprechender Infrastruktur) z.B. an KVB-Haltestellen abgestellt werden können. 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.

___________
Anmerkung:
Mündlicher Änderungsantrag von RM Joisten.