Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Innenstadt:
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln beschließt die
Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer
2 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert worden ist) für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet Neustadt Süd-West in der Kölner Innenstadt. Die
Verwaltung wird beauftragt, die personellen und sachlichen Mehraufwände zu
ermitteln, die im Falle des Erlasses einer Sozialen Erhaltungsatzung für das
vorgenannte Gebiet für deren Vollzug erforderlich sind.
Das von dem Aufstellungsbeschluss betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach
Flurstücken abgegrenzt und in einem Übersichtsplan dargestellt. Der
Aufstellungsbeschluss umfasst alle Flurstücke und Flurstückteile innerhalb des
im Übersichtsplan gekennzeichneten Gebiets Neustadt Süd-West. Die Anlage 1 ist
Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
Das Ziel dieser Sozialen Erhaltungssatzung ist die Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen (§
172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.