Sitzung: 02.12.2021 Stadtentwicklungsausschuss
Zusatz: (Die Ratsvorlage wurde mit Sammelumdruck vom 02.11.2021 versendet. Ich bitte die Unterlage bereitzuhalten.)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3500/2021
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Aktualisierter Beschluss gem. Anlage 9 (kursiv und fett):
Der Rat beschließt,
- das Bauleitplanverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64435/02 –Arbeitstitel: Baufeld West, Kerpener Straße in Köln-Lindenthal– auf ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen;
- den Bebauungsplan 64435/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das circa 17.600 m² große Plangebiet östlich des Lindenthalgürtels und nördlich der Kerpener Straße, betreffend den südwestlichen Teil des Universitätsklinikums Köln-Lindenthal, westlich des Bettenhauses und südlich des viergeschossigen Zentrallagers nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.