Sitzung: 02.12.2021 STA/0007/2021
Zusatz: (Die Ratsvorlage wurde mit Sammelumdruck vom 08.11.2021 versendet. Ich bitte die Unterlage bereitzuhalten.)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3762/2021
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie der Ausschuss Klima, Umwelt
und Grün zu beschließen:
Geänderter Beschluss gem. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün:
Der
Rat der Stadt Köln
1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als
Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und
der RheinEnergie AG zur Kenntnis.
2. beauftragt die beteiligten städtischen
Akteure, die im Eckpunktepapier festgehalten Maßnahmen gemäß Szenario 2
umzusetzen.
3. beauftragt die beteiligten städtischen
Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß
Szenario 3 anzustreben. Daher beauftragt der Rat die beteiligten Akteure, auf
allen Ebenen darauf hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3
herbeizuführen.
4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung
a)
gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft
sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer breiten Informations- und
Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive)
b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten
baulichen Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht- und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der
RheinEnergie AG über die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit
Photovoltaikanlagen in einem ersten Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen
(vorbehaltlich deren baulicher Eignung). Über den Stand der Umsetzung und den
konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des 1. Quartals 2022 zu berichten.
c)
das Potential für Photovoltaik auf städtischen
Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand
des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung
genutzten Gebäuden zu ermitteln.
d)
alternative
Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solarverglasungen an
städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilotanwendungen zu testen. Der
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die
Ergebnisse informiert.
e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der
externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine
Klausel zum Einsatz erneuerbarer Energien aufzunehmen, welche die
Vermieter*innen auffordert, entsprechende Technik, insbesondere Photovoltaik –
soweit im Bestand möglich – einzusetzen.
f)
die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen
als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden können. Neben den Flächen im
Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flächen der städtischen
Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden.
g)
gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit
Abgrabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung erlangt
haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren.
Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von
Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen.
h)
zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von
Verkehrswegen (Autobahnen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen
genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern
(Autobahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstellung
der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen.
i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private
Eigentümer*innen von Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine
stärkere Nutzung von PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen
zunächst große Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum,
Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft sein.
j) Es
soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung Denkmalschutz in
Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien zur
Entscheidung vorgelegt.
5. Förderprogramm
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung
a)
das bisherige Altbausanierungsprogramm an die
geänderten Bundesförderbedingungen anzupassen und in ein
„Investitionsprogramm Klimaschutz“
zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab
2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate
Kommunikationskampagne(n) zu bewerben.
b) die Wirkung des Investitionsprogramms sowie
der gewählten Förderschwerpunkte regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der
Politik zu berichten.
c) die neue Förderrichtlinie der Politik im 1.
Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
6. Windenergie
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung
die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen
zur Entscheidung durch den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über
die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden
Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine
Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen.
Parallel dazu wird die Verwaltung die
interkommunale Zusammenarbeit vorantreiben, um eine regionale Planung für die
Nutzung von Windenergie aufzustellen.
7. Bau- und Energieleitlinien für
Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten Gebäudebestand
Der
Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung
a) mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme
2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem
Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv2022.
b) als erstes Modul der Leitlinie
Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen
Standard hinwirken, der geeignet ist Klimaneutralität 2035 herbeizuführen, d.h.
vergleichbar mit Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine
Energieversorgung für den Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen
Quellen und effizienter Energieversorgungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. Dabei wird in Absprache mit dem
Wohnungsbauforum geprüft, wie eine solche Pflicht mittels entsprechender
Vorgaben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden,
Dacherneuerungen umgesetzt werden kann. Einzelheiten der Regelung und
begleitenden Informationen sowie Beratungsmöglichkeiten für Bauherr*innen
fließen in die Leitlinie ein.
Bei der Erstellung der Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die
Ziele des Wohnungsbaus - wie z.B. im Stek Wohnen formuliert - dargestellt.
c) das erste Modul der Leitlinie der Politik im
1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
d) ab sofort bei der externen Anmietung
weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur
Anwendung der Energieleitlinien
enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im
Bestand möglich – einzusetzen.
e) die Wirkung beider Leitlinien ist zu
evaluieren.
8. Geothermie
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung
a) die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf
dem Stadtgebiet zu erheben.
b) eine in die geplante und weiterentwickelte
Beratungsstruktur für klimabezogene Förderprogramme, auch die Umrüstung auf
Geothermie-Anlagen zu integrieren und auf weitere Vorhaben von
Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten) auszudehnen.
9. Monitoring
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer
2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende
Köln mindestens halbjährlich zu informieren. Die Berichterstattung greift die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der
gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indikatoren
zur Überprüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling.
10. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und insbesondere der
Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche konkreten Maßnahmen
getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV Installation,
Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den Fortgang der
Gespräche ist im AKUG und im Wirtschaftsausschuss halbjährlich zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. – zugestimmt.