Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Zusammenarbeit mit der Stadt Leverkusen im
Bereich der Aufgaben nach dem Amtsapothekengeschäft wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass sich der Ersatz der Personalkosten ab dem Jahr 2022 nach den
jeweils geltenden Vergütungssätzen des TVöD bemisst und der Sachkostenersatz
jeweils zum 01.01. um die vom Statistischen Bundesamt für das Vorjahr
festgestellte Inflationsrate erhöht.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den als Anlage
beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Köln
mit der Stadt Leverkusen über Aufgaben nach dem Amtsapothekengeschäft zu
unterzeichnen.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung hierfür, die
zusätzliche 1,0 VZÄ Pharmazeutisch-Technische/r Assistent/in und die 0,5 VZÄ
Amtsapotheker/in überplanmäßig für den Stellenplan 2022 bereitzustellen und bei
der Anmeldung für den Stellenplan 2023 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
Die daraus entstehenden Aufwendungen in Höhe von rund 128.600 € für die zusätzlichen
Stellen im Teilergebnisplan 0701 - Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 11 –
Personalaufwendungen und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen, im
Haushaltsjahr 2022 ff. werden in gleicher Höhe durch Mehrerträge im
Teilergebnisplan 0701 - Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 06 -
Kostenerstattungen und Umlagen, im Haushaltsjahr 2022 ff. gedeckt. Für den
städtischen Haushalt entsteht somit keine Mehrbelastung.
4. Die Besetzung der
Stellen und die Bereitstellung und Deckung der Sachmittel unter Ziffer 3 bleiben
gesperrt. Die Sperre wird durch den Finanzausschuss des Rats aufgehoben, sobald
mit der Stadt Leverkusen Einvernehmen gemäß der Ziffern 1 und 2 erzielt wurde.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt