Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13
BauGB eine Bebauungsplanänderung für das
Gebiet südlich der Kaiserstraße, westlich
der Fläche des Autohauses Schmitz, östlich der zukünftig durch einen Büropark
genutzten Fläche des Kaiserquartiers und nördlich des Geländes der KVB
—Arbeitstitel: Kaiserstraße in
Köln-Porz - 1. Änderung durchzuführen mit dem Ziel, eine Fläche, die
bereits als private Betriebszufahrt fungiert, als Straßenverkehrsfläche
festzusetzen sowie den Knotenpunkt mit der Kaiserstraße neu zu gestalten, um
die öffentlich rechtliche Erschließung planungsrechtlich sichern zu können;
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 7 ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.