Beschluss:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat wie folgt zu beschließen:
- Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß §
59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des
Rechnungsprüfungsamtes vom 19.11.2021 nach eingehender Beratung vom heutigen
Tage zum Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2010 wie
folgt Stellung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes und der darin gemäß § 102 Abs. 8 GO erteilten Versagung
des vorliegenden Gesamtabschlusses an.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die
Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und die Entlastung der
Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
- Rat
Die Bestätigung des geprüften
Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 116 Abs. 9 GO dem Rat der
Stadt Köln. Dessen Beschluss lautet wie folgt:
Der vom
Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss versagte
Gesamtabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2010 wird festgestellt.
Der Oberbürgermeisterin wird die
Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt