II. Abstimmung über die Vorlage in der
Fassung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün (Anlage 2), des Ausschusses
für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (Anlage 6) und des
Finanzausschusses vom 06.12.2021 (Anlage 4)
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
1.
nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des
Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und der
RheinEnergie AG zur Kenntnis.
2.
beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier
festgehalten Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen.
3.
beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu
Beschlusspunkt 2 eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben.
Daher beauftragt der Rat die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf
hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizuführen.
4.
Ausbau Solarenergie/Photovoltaik
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung
a) gemeinsam
mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer
breiten Informations- und Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der
Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive)
b)
die Nutzung und den Ausbaus der
Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen
prioritär voranzutreiben sowie den Pacht-
und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG über
die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaikanlagen in einem ersten
Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vorbehaltlich deren baulicher Eignung).
Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des
1. Quartals 2022 zu berichten.
c) das Potential
für Photovoltaik auf städtischen
Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand
des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung
genutzten Gebäuden zu ermitteln.
d)
alternative
Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solarverglasungen an
städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilotanwendungen zu testen. Der
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die
Ergebnisse informiert.
e)
ab sofort wird die Stadt Köln bei der externen Anmietung von Gebäuden
darauf hinwirken in den Mietverträgen eine Klausel zum Einsatz erneuerbarer
Energien aufzunehmen, welche die Vermieter*innen auffordert, entsprechende
Technik, insbesondere Photovoltaik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen.
f)
die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen
als – zusätzliche - Nutzung realisiert werden können. Neben den Flächen im
Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flächen der städtischen
Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden.
g)
gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit
Abgrabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung erlangt
haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren.
Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von
Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen.
h)
zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von
Verkehrswegen (Autobahnen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen
genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern
(Autobahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstellung der
Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen.
i) beauftragt die Verwaltung, aktiv auf private Eigentümer*innen von
Gebäuden innerhalb des Stadtgebiets zuzugehen und für eine stärkere Nutzung von
PV zu werben. Fokus dieser aktiven Ansprache sollen zunächst große
Immobilieneigentümer*innen wie z.B. das Erzbistum, Industrieunternehmen und die
Wohnungswirtschaft sein.
j) Es soll geprüft werden, ob eine Neuausrichtung der Bewertung
Denkmalschutz in Richtung Klimaschutz möglich ist. Das Ergebnis wird den Ratsgremien
zur Entscheidung vorgelegt.
5.
Förderprogramm
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung
a) das
bisherige Altbausanierungsprogramm an die geänderten Bundesförderbedingungen
anzupassen und in ein „Investitionsprogramm Klimaschutz“ zu überführen. Für dieses
Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab 2022 umzusetzen. Die
Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate
Kommunikationskampagne(n) zu bewerben.
b)
die Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwerpunkte
regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten.
c)
die neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
6.
Windenergie
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung
die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zur Entscheidung durch
den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über die räumlichen
Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone für
Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine Darstellung der
voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen.
Parallel dazu wird die
Verwaltung die interkommunale Zusammenarbeit vorantreiben, um eine regionale
Planung für die Nutzung von Windenergie aufzustellen.
7.
Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch
genutzten Gebäudebestand
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung
a)
mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für
Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm
„KölnKlimaAktiv2022.
b)
als erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche
Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet
ist Klimaneutralität 2035 herbeizuführen, d.h. vergleichbar mit
Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversorgung für den
Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter
Energieversorgungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer
Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten. Dabei wird in Absprache mit dem
Wohnungsbauforum geprüft, wie
eine solche Pflicht mittels entsprechender Vorgaben in Bebauungsplänen für
Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Dacherneuerungen umgesetzt werden
kann. Einzelheiten der Regelung und begleitenden Informationen sowie
Beratungsmöglichkeiten für Bauherr*innen fließen in die Leitlinie ein.
Bei der Erstellung der
Leitlinie werden mögliche Auswirkungen auf die Ziele des Wohnungsbaus - wie
z.B. im Stek Wohnen formuliert - dargestellt.
c)
das erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
d)
ab sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den
Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die
Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich
– einzusetzen.
e)
die Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren.
8.
Geothermie
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung
a)
die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben.
b)
eine in die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für
klimabezogene Förderprogramme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu
integrieren und auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei
Neubaugebieten) auszudehnen.
9.
Monitoring
Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand
der Umsetzung -erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig zu berichten
und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu
informieren. Die Berichterstattung greift
die gemäß AN/1377/2021 “Verankerung des Ziels der
gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035” entwickelten Indikatoren
zur Überprüfung auf und nutzt diese für ein konsistentes Controlling.
10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der IHK und
insbesondere der Handwerkskammer aufzunehmen und zu thematisieren, welche
konkreten Maßnahmen getroffen werden können, um Ausbildungsberufe mit Bezug PV
Installation, Sanierung und klimagerechte Wärmeversorgung zu stärken. Über den
Fortgang der Gespräche ist im AKUG und im Wirtschaftsausschuss halbjährlich zu
berichten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke. und AfD zugestimmt.