Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4) Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als sachkundige
Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales, Gesundheit, Verkehr, Kultur,
Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und Weiterbildung, Bauen,
Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung, Wirtschaft, Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung zuständigen Fachausschüssen
vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz aus ihrer Mitte je ein
Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den
Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der Rat diese
gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in den
Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.