Nachtrag: 23.11.2021
Sitzung: 02.12.2021 BV5/0010/2021
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3260/2021
Beschluss:
Der Rat beschließt auf Anregung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik vom 08.10.2021 folgende Ergänzung des § 23 Absatz 4 der Hauptsatzung (Ergänzung unterstrichen):
4. Die SVK-Stadtkonferenz kann Mitglieder als
sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den für Soziales, Gesundheit,
Verkehr, Kultur, Sport, Umwelt, Stadtentwicklung, Jugend, Schule und
Weiterbildung, Bauen, Wohnen, Anregungen und Beschwerden, Digitalisierung,
Wirtschaft, Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen sowie Gleichstellung
zuständigen Fachausschüssen vorschlagen. Hierfür schlägt die SVK-Stadtkonferenz
aus ihrer Mitte je ein Mitglied und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter
für den Verhinderungsfall vor. Auf Vorschlag der SVK-Stadtkonferenz wählt der
Rat diese gem. § 58 Abs. 4 GO in die Ausschüsse. Die Seniorenvertretungen in
den Stadtbezirken wählen jeweils eine Person als Sachverständige für
seniorenpolitische Fragen in der Bezirksvertretung. Für den Verhinderungsfall
wird für diese Personen jeweils eine Stellvertretung gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Klima Freunde und der PARTEI einstimmig beschlossen.