Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Satzung zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch (Baugesetzbuch in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) geändert
worden ist, für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet Mülheim Süd-West.
Das von der Sozialen Erhaltungssatzung
betroffene Gebiet ist in Anlage 1 abgegrenzt und in einem Übersichtsplan
dargestellt. Der Satzungsbeschluss umfasst die Flurstücke innerhalb des in der Anlage 1 beigefügten Übersichtsplans
gestrichelt gekennzeichneten Fläche. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des
Satzungsbeschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen