Die Verwaltungsvorlage wird durch
Änderungsantrag unter TOP 9.2.7.1 ergänzt.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin
aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß
Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in
Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2
BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu
berücksichtigen;
9.2.7.1 Städtebauliches
Planungskonzept Noellstr. ändern: Kompromiss zwischen Wohnungsbau und
Baumschutz
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion
DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 03.01.2022
AN/0014/2022
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu
beauftragen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie vorgeschlagen
auszuarbeiten, jedoch mit folgender Änderung:
Der
nördliche der beiden Baukörper kann, wie im überarbeiteten Städtebaulichen
Konzept vorgesehen, realisiert werden. Auf den südlichen Baukörper soll
vollständig verzichtet werden, insbesondere um die vielen notwendigen Fällungen
zu vermeiden und den Erholungsraum für die Anwohner*innen zu erhalten. Dort
soll im Innenbereich gar nicht gebaut werden und eine ökologische Aufwertung incl.
Spielplatz durch den Bauträger
erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelmandatsträgers
Hengstenberg (AfD) beschlossen.