Die Verwaltungsvorlage wird durch Änderungsantrag unter TOP 9.2.7.1 ergänzt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Beteiligung nach § 13a Absatz 3 Nummer 2 BauGB sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen;

9.2.7.1  Städtebauliches Planungskonzept Noellstr. ändern: Kompromiss zwischen Wohnungsbau und Baumschutz
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und des Einzelmandatsträgers Altefrohne (Die PARTEI) vom 03.01.2022

AN/0014/2022

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wie vorgeschlagen auszuarbeiten, jedoch mit folgender Änderung:

Der nördliche der beiden Baukörper kann, wie im überarbeiteten Städtebaulichen Konzept vorgesehen, realisiert werden. Auf den südlichen Baukörper soll vollständig verzichtet werden, insbesondere um die vielen notwendigen Fällungen zu vermeiden und den Erholungsraum für die Anwohner*innen zu erhalten. Dort soll im Innenbereich gar nicht gebaut werden und  eine ökologische Aufwertung incl. Spielplatz   durch den Bauträger erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme des Einzelmandatsträgers Hengstenberg (AfD) beschlossen.