Die Bezirksvertretung Mülheim genehmigt die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 07.12.2021:

Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen.

Gem. § 36 Abs. 5 S. 2 GO NW i.V.m. § 10 Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn der Maßnahme beziehungsweise einer Vorsorgemaßnahme – im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 den Ausbau der Bahnsteige der 5 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Straße (Bauphase 1) auf eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt.

 

-       An der Haltestelle Im Weidenbruch ist zu prüfen, ob auf der Nordseite ein
Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 690.000 € für die o.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen