Die Bezirksvertretung Mülheim genehmigt die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 07.12.2021:
Beschluss:
Geänderter
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen.
Gem. § 36 Abs. 5 S. 2 GO NW i.V.m. § 10
Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt -
vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich des Vorliegens des
Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über
den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ
vorbehaltlich der Genehmigung des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen
zuwendungsunschädlichen Baubeginn der Maßnahme beziehungsweise einer
Vorsorgemaßnahme – im Rahmen der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4 und
13 den Ausbau der Bahnsteige der 5 Haltestellen Aachener Str./Gürtel,
Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Straße
(Bauphase 1) auf eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen
Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt.
-
An der Haltestelle Im Weidenbruch ist zu
prüfen, ob auf der Nordseite ein
Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt
Köln im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe einer investiven
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von
690.000 € für die o.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel,
Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 -
Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen