Beschluss (in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Bezirksrathauses Rodenkirchen sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus, Hauptstraße 85, 50996 Köln. Das Gebäude befindet sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.

 

Die Finanzierung der Abbruchmaßnahme, als Teil der gesamten Baumaßnahme, erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung wird nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Bezirksrathauses über den städtischen Haushalt über Mietzahlungen auf der Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises für Verwaltungsgebäude erfolgen.

 

Der Kostenrahmen für die Abbruchmaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 5,1 Mio. Euro brutto beziffert. Zudem wird ein Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtgrobkostenschätzung veranschlagt. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,3 Mio. Euro brutto. Die Gesamtgrobkostenschätzung der Abbruchmaßnahme beträgt demnach rund 6,4 Mio. Euro brutto.

 

Die aus dem Gesamtprojekt (Abbruch und Neubau) resultierende jährliche Haushaltsbelastung (Mietbelastung) wird die Verwaltung im Rahmen des Baubeschlusses für den Neubau des Bezirksrathauses darstellen.

Dies erfolgt auf Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)).

 

Bereits für den Abriss des Rathauses Rodenkirchen ist ein Verkehrskonzept für den Baustellenverkehr vorzustellen. Ziel ist, den engen Ortskern von Rodenkirchen vom Baustellen-/ Schwerlastverkehr weitgehend freizuhalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt