„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 234. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Ergebnis im weiteren Verfahren gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2) zu berücksichtigen.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.-