Die
Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ (Anlage 2) nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) einzuarbeiten und die so geänderte Satzung ortsüblich bekannt zu machen.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU, Linken, FDP und AfD beschlossen.