Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat stimmt der Verlängerung des Spielbetriebs
der Bühnen im Interim in den Spielzeiten 2021/22, 2022/23 und 2023/24 sowie bis
Dezember 2024 (sog. Nachlaufkosten) zu.
Oper und Kinderoper werden weiterhin das Staatenhaus in Köln-Deutz
bespielen. Das Schauspiel wird den Spielbetrieb im Depot in
Köln-Mülheim fortsetzen. Die Tanzgastspiele werden im Staatenhaus und im Depot
stattfinden.
2. Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Übergabe des Bühnenensembles am Offenbachplatz
an die Sparten für das I. Quartal 2024 vorgesehen ist. Eine Wiedereröffnung der
Bühnen wird damit zur Spielzeit 2024/25 erfolgen.
Der Rat hat am 16.09.2021 (2664/2021) ein Sanierungsbudget inkl. Risiken in Höhe von 642,7 Mio.
€ beschlossen.
3. Der Interimsspielbetrieb der Bühnen Köln ist
derzeit bis zum 31.12.2022 zzgl. Nachlaufkosten bis Juli 2023 durch
Ratsbeschlüsse abgesichert. Die bisherigen Beschlüsse zum Interim beinhalten
ein Budget von insgesamt rund 113,5 Mio. €.
Durch die Verlängerung des Interims bis
12/2024 wird eine Erhöhung dieses Budgets um 17,3 Mio. € beschlossen.
Die
erforderlichen Mittel für das Interim bis Dezember 2024 sind bereits in
ausreichender Höhe in der Mittelfristplanung des Wirtschaftsplanes der Bühnen
und des Haushaltes der Stadt Köln vorgesehen. Durch den gegenständlichen
Beschluss kommt es nicht zu Veränderungen des Haushaltes der Stadt Köln
Das Gesamtbudget für das Bühneninterim von
2010 bis 2024 wird damit 130,8 Mio. € betragen.
4. Das etablierte Interimscontrolling wird mit der
Maßgabe einer weiterhin sparsamen Bewirtschaftung des Interims fortgesetzt und
der Betriebsausschuss Bühnen regelmäßig auf Basis von Controllingberichten
informiert.
5. Der Rat ermächtigt und beauftragt die
Betriebsleitung der Bühnen der Stadt Köln, im Rahmen des dem Beschlussvorschlag
als Anlage 1 beigelegten Kostenplanes die entsprechenden Verträge
abzuschließen. Soweit erforderlich, werden die entsprechenden
Bedarfsfeststellungsbeschlüsse hiermit gefasst. Ein Vergabevorbehalt wird nicht
ausgesprochen.
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, vor der
Beendigung der Nutzung von Staatenhaus und ggf. Depot als Interimsspielstätten
die politischen Gremien per Mitteilung zu informieren.
7. Sollte die Inbetriebnahme und
Wiedereröffnung des Ensembles am Offenbachplatz nicht zu Beginn der Spielzeit
2024/25 erfolgen können, wird die Betriebsleitung der Bühnen beauftragt, dem
Betriebsausschuss Bühnen, dem Finanzausschuss und dem Rat rechtzeitig ein
Anschluss- und Überbrückungskonzept für den Zeitraum bis zum
Wiedereröffnungstermin vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt