Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 67424/03 für das Gebiet östlich der Sechtemer Straße im nördlichen Planbereich, östlich und westlich der Sechtemer Straße im südlichen Planbereich, nördlich der –in Ost-West-Richtung verlaufenden- Sechtemer Straße sowie westlich der Bonner Straße  —Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonnerstraße in Köln-Raderberg — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2, 3 und 4

2.      den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer 67424/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.