Beschluss:
Der Rat
beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf
67424/03 für das Gebiet östlich der Sechtemer Straße im nördlichen Planbereich, östlich und
westlich der Sechtemer Straße im südlichen Planbereich, nördlich der –in
Ost-West-Richtung verlaufenden- Sechtemer Straße sowie westlich der Bonner
Straße —Arbeitstitel: Sechtemer Straße/ Bonnerstraße
in Köln-Raderberg — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2, 3 und 4
2. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nummer
67424/03 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I
S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die FRAKTION zugestimmt.