Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf sowie die Kostenberechnung und stellt den Bedarf für den Erweiterungsbau mit neuer Mensa und Unterrichtsräumen für die Henry-Ford-Realschule, Karl-Marx-Allee 43, 50769 in Köln-Chorweiler mit Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich rund 9,85 Mio. Euro (einschließlich rund 1,03 Mio. Euro für die Ausstattung und Einrichtung inkl. Großküchenausstattung) fest.

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung mit Hilfe eines Generalunternehmens und Einrichtung des Gebäudes.

 

Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gemäß Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von rund 2,2 Mio. Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen. Die Maßnahme befindet sich in der Leistungsphase (LPh 3). Eine Bewertung der Risiken für die Maßnahme liegt als Anlage 5 bei. Da nicht jedes Risiko auch eintreten muss wurde an Stelle einer nominellen Bepreisung der Risiken ein pauschaler Ansatz von 25 % der Baukosten als Risikorücklage gewählt. Die pandemiebedingte Erhöhung unter anderem der Materialkosten auf dem Baumarkt erfordert es, einen entsprechenden Aufschlag vorzusehen, damit es nicht zu einem Baustopp kommt.

 

Die voraussichtlichen Gesamtkosten inklusive des Risikozuschlags betragen rund 12,05 Mio. Euro brutto (inklusive der Kosten für Einrichtung und Ausstattung in Höhe von rund 1,03 Mio. Euro).

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.

Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Nebenkosten und Kosten für Reinigung in Höhe von rund 332.400 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.

 

Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 440.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 590.000 Euro erfolgt zum Haushaltsjahr 2024 aus Teilfinanzplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4012-0301-6-3020 – RS Karl-Marx-Allee – Erweiterung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.