Nachtrag: 18.01.2022
Sitzung: 31.01.2022 Finanzausschuss
Zusatz: Sammelumdruck vom 19.01.2022
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4349/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der
Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2020 der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln fest. Das Jahresergebnis 2020 beläuft sich nach Ergebnisausgleich
zugunsten der Kernverwaltung (567.545,89
Euro) auf 0,00 Euro.
2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt