II. Abstimmung über den so geänderten
Ursprungsantrag
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird
beauftragt, ein Stipendium für die Aufnahme von zwei
Menschenrechtsverteidiger*innen pro Jahr für maximal 12 Monate pro Person zu
konzipieren und das Konzept zeitnah den Ausschüssen AVR, Finanzen und dem Integrationsrat
zur Beschlussfassung sowie dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und
Senioren und UA Regionale Zusammenarbeit als Mitteilung vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, für die Aufsetzung einer möglichen
Träger*innenschaft die stadteigenen Stiftungen und das Büro/Amt für
Internationales zu berücksichtigen.
3. Geeignete Organisationen und Einrichtungen mit besonderer
Expertise in Menschenrechtsfragen, für die Situation und Rechte bestimmter
gefährdeter Personengruppen, für bestimmte Länder und Regionen sowie solche,
die für die Umsetzung des Konzepts und die künftige Begleitung und
Unterstützung der nach Köln kommenden Stipendiat*innen besonders wichtig sind
(z.B. Bildungs-, Gesundheits- und Kultureinrichtungen für Spracherwerb,
Fortbildungen, psychosoziale Unterstützung, Netzwerkarbeit, Rechts- und
Sicherheitsberatung, Advocacy), sollen in die Erarbeitung des Konzepts eng
einbezogen werden.
4. Förderprogramme der EU (wie der EU Human Rights Defenders Mechanism und das European Instrument for Democracy and Human
Rights) und der Bundesregierung (wie die Elisabeth-Selbert-Initiative)
sollen auf ihre Eignung für eine Mitfinanzierung geprüft und wenn möglich
genutzt werden.
5. Das Stipendium soll alle nötigen Kosten des Schutzaufenthalts
(v.a. Unterbringung in einer möblierten Wohnung, z.B. der GAG,
Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung und Reisekosten) abdecken.
6. Das Programm muss durch die Verwaltung fachlich begleitet werden.
Die Stelle für Menschenrechte ist umgehend auszuschreiben und zu besetzen.
Finanzierung: EUR 100.000 p.a. politischer Veränderungsnachweis gemäß AN/2094/2021
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
AfD-Fraktion zugestimmt.
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Anmerkung:
Frau Ruffen ergänzt zum
Änderungsantrag, dass der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Internationales/Vergabe das Beschlussgremium sein soll und die
übrigen im Antrag benannten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen
vorberatend beteiligt werden.