Beschluss: geändert beschlossen

II.       Abstimmung über den so geänderten Ursprungsantrag

Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Stipendium für die Aufnahme von zwei Menschenrechtsverteidiger*innen pro Jahr für maximal 12 Monate pro Person zu konzipieren und das Konzept zeitnah den Ausschüssen AVR, Finanzen und dem Integrationsrat zur Beschlussfassung sowie dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren und UA Regionale Zusammenarbeit als Mitteilung vorzulegen.

2.    Die Verwaltung wird gebeten, für die Aufsetzung einer möglichen Träger*innenschaft die stadteigenen Stiftungen und das Büro/Amt für Internationales zu berücksichtigen.

3.    Geeignete Organisationen und Einrichtungen mit besonderer Expertise in Menschenrechtsfragen, für die Situation und Rechte bestimmter gefährdeter Personengruppen, für bestimmte Länder und Regionen sowie solche, die für die Umsetzung des Konzepts und die künftige Begleitung und Unterstützung der nach Köln kommenden Stipendiat*innen besonders wichtig sind (z.B. Bildungs-, Gesundheits- und Kultureinrichtungen für Spracherwerb, Fortbildungen, psychosoziale Unterstützung, Netzwerkarbeit, Rechts- und Sicherheitsberatung, Advocacy), sollen in die Erarbeitung des Konzepts eng einbezogen werden.

4.    Förderprogramme der EU (wie der EU Human Rights Defenders Mechanism und das European Instrument for Democracy and Human Rights) und der Bundesregierung (wie die Elisabeth-Selbert-Initiative) sollen auf ihre Eignung für eine Mitfinanzierung geprüft und wenn möglich genutzt werden.

5.    Das Stipendium soll alle nötigen Kosten des Schutzaufenthalts (v.a. Unterbringung in einer möblierten Wohnung, z.B. der GAG, Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung und Reisekosten) abdecken.

6.    Das Programm muss durch die Verwaltung fachlich begleitet werden. Die Stelle für Menschenrechte ist umgehend auszuschreiben und zu besetzen.

Finanzierung: EUR 100.000 p.a. politischer Veränderungsnachweis gemäß AN/2094/2021


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

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Anmerkung:
Frau Ruffen ergänzt zum Änderungsantrag, dass der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Internationales/Vergabe das Beschlussgremium sein soll und die übrigen im Antrag benannten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen vorberatend beteiligt werden.