Auf Vorschlag von RM Detjen wird im Beschlusstext das Wort „Dreifach“ (Dreifach-Sporthalle) redaktionell ergänzt.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln hebt seinen Baubeschluss vom 23.03.2010 (0321/2010) zur Generalsanierung der Bestandshalle auf der Bezirkssportanlage Heinrich-Rohlmann-Str., Köln-Ossendorf sowie die daraus resultierenden Beschlüsse bzw. haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates zur Kostenerhöhung vom 08.04.2014 (4128/2013) sowie vom 14.02.2017 (4242/2016) auf. Statt der bisher geplanten Generalinstandsetzung der vorhandenen entkernten Sporthalle beauftragt er die Verwaltung mit dem Neubau einer Dreifach-Sporthalle.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 688.000 €. 

 

Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 275.200 € für die Planung der Halle im Teilfinanzplan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 5201-0801-4-5285 (Neubau Sporthalle Bocklemünd), Hj. 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im selben Teilfinanzplan, Finanzstelle 5201-0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd Außenanlage).

 

Ebenfalls beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von investiven Auszahlungs­ermächtigungen für die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von  275.200 € im Haushaltsjahr 2022 im Teilfinanzplan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 5201-0801-4-5285 (Neubau Sporthalle Bocklemünd).

 

 

Alternative:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Generalinstandsetzung der Sporthalle und der Vorlage einer aktuellen detaillierten Kostenberechnung.

 

Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 722.000 €. 

 

Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 288.800 € für die aktuelle detaillierte Kostenberechnung im Rahmen der Weiterführung der Generalinstandsetzung der Sporthalle im Teilfinanzplan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 5201-0801-4-5127 (Sporthalle Bocklemünd - Generalinstandsetzung), Hj. 2022. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im selben Teilfinanzplan, Finanzstelle 5201-0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd Außenanlage).

 

Ebenfalls beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von investiven Auszahlungs­ermächtigungen für die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von  288.800 € im Haushaltsjahr 2022, im Teilfinanzplan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 5201-0801-4-5127 (Sporthalle Bocklemünd - Generalinstandsetzung).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt