Um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen, wird
die Verwaltung beauftragt, für die vom
Liegenschaftsamt bewirtschafteten neun Parkgaragen eine Machbarkeitsstudie mit
dem Ziel zu beauftragen, gut zugängliche
Flächen zu identifizieren, auf denen das Parken von e-Bikes, Lastenrädern und
Fahrrädern attraktiv
angeordnet werden kann. Hierbei ist immer zu prüfen, ob auch eine Mobilstation
angeordnet werden kann. Zudem sollen auch mit den privaten Parkgaragenbesitzern
über entsprechende Einrichtungen Absprachen vereinbart werden. Die Machbarkeitsstudie soll im Laufe des Jahres 2022 den
zuständigen Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt werden.
Dabei sind folgende Punkte
zu berücksichtigen:
1.
Die identifizierten Flächen für das Fahrradparken müssen leicht
zugänglich sein und getrennt von den übrigen Kfz-Parkflächen angeordnet werden.
2.
Es ist zu untersuchen, ob, wie und mit welchen Kosten ebenfalls
Flächen für Dauermietplätze von Zweiräder und Lastenrädern ausgewiesen werden
können.
3. Neue Betreiberverträge für
städtische Parkgaragen müssen so abgeschlossen werden, dass jederzeit eine
veränderte Nutzung von Teilflächen für Fahrradparken machbar ist.
Die
erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilplan 108,
Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten in Höhe von 70.000€ zur Verfügung.
Anmerkung:
Dieser Beschluss ist dem Verkehrsausschuss als Mitteilung zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.