Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen, wird die  Verwaltung beauftragt, für die vom Liegenschaftsamt bewirtschafteten neun Parkgaragen eine Machbarkeitsstudie mit dem Ziel  zu beauftragen, gut zugängliche Flächen zu identifizieren, auf denen das Parken von e-Bikes, Lastenrädern und Fahrrädern attraktiv angeordnet werden kann. Hierbei ist immer zu prüfen, ob auch eine Mobilstation angeordnet werden kann. Zudem sollen auch mit den privaten Parkgaragenbesitzern über entsprechende Einrichtungen Absprachen vereinbart werden. Die Machbarkeitsstudie soll im Laufe des Jahres 2022 den zuständigen Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt werden.

 

Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1.    Die identifizierten Flächen für das Fahrradparken müssen leicht zugänglich sein und getrennt von den übrigen Kfz-Parkflächen angeordnet werden.

2.    Es ist zu untersuchen, ob, wie und mit welchen Kosten ebenfalls Flächen für Dauermietplätze von Zweiräder und Lastenrädern ausgewiesen werden können.

3.    Neue Betreiberverträge für städtische Parkgaragen müssen so abgeschlossen werden, dass jederzeit eine veränderte Nutzung von Teilflächen für Fahrradparken machbar ist.

 

Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teilplan 108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten in Höhe von 70.000€ zur Verfügung.

 

Anmerkung:

 

Dieser Beschluss ist dem Verkehrsausschuss als Mitteilung zur Kenntnis zu geben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.