Beschluss in der Fassung des Ausschusses
Klima, Umwelt und Grün:
Der Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:
- Der Rat beschließt die neu ausgerichtete Förderrichtlinie
„Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“
(ehemals „Altbausanierung und Energieeffizienz– klimafreundliches
Wohnen“).
Die
neue Förderrichtlinie greift die geänderten Förderbedingungen der Bundes- und
Landesfördergeber auf und passt die städtische Förderung hieran an. Zudem setzt
sie kommunale Schwerpunkte in nicht durch andere Förderkulissen abgedeckten
Maßnahmen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die sich abzeichnenden neuen
Förderschwerpunkte des Bundes zur Beschleunigung des Ausbaus der
erneuerbaren Energien („Oster- und Sommerpaket“) schnellstmöglich in das
bestehende Förderprogramm zu integrieren. Darüber hinaus wird die
Verwaltung beauftragt Fördermöglichkeiten im Bereich Photovoltaik für
Nichtwohngebäude (u.a. Gewerbegebäude) zu entwickeln und eine Ergänzung
des Förderprogramms zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven
Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von bis zu
20.000.000 € zur Auszahlung von Fördermitteln auf Basis der
Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien –
klimafreundliches Wohnen“, im Teilfinanzplan 1401 Umweltordnung,
-vorsorge, bei der Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen.
- Für die Abwicklung der Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms
wird neben den vorhandenen vier Stellen ein zusätzlicher Personalbedarf
geltend gemacht. Eine Stelle (EG 11, 78.6000 € p.a.) wurde bereits
genehmigt. Ein darüberhinausgehender Stellenbedarf in Höhe von vier
Stellen soll geprüft werden. Vorbehaltlich einer Bedarfsprüfung und Stellenbewertung
wird der Personalbedarf von diesen zusätzlichen vier Stellen aktuell auf
ca. 314.500 € p.a. geschätzt. Die Kompensation der Personalaufwendungen in
Höhe von insgesamt 393.100 € erfolgt für das Haushaltsjahr 2022 aus dem
Teilplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, Teilplanzeilen 13 Sach- und
Dienstleistungen und 15 Transferaufwendungen.
Unter die Förderrichtlinie fallen nur mit erneuerbaren
bzw. künstlichen Brennstoffen betriebene BHKW. Mit fossilem Erdgas befeuerte
BHKW sind nicht zulässig.
Die Wirkung der Förderrichtlinie wird jährlich
evaluiert und gegebenenfalls nach einem politischen Beschluss angepasst
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig zugestimmt