Geänderter Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:

 

  1. Der Rat stimmt dem dargestellten Bedarf zur Neu- bzw. Ersatzbeschaffung der aufgelisteten Fahrzeuge gem. Anlage II im Bereich Brandschutz in Höhe von 4.940.000 € brutto und im Bereich Rettungsdienst in Höhe von 3.032.000 € brutto zu

 

In Anlage II wird das geplante Notarzt-Einsatzfahrzeug mit Elektroantrieb von 2025 auf 2022 vorgezogen. Weiterhin wird bereits in 2022 ein weiteres Notarzt-Einsatzfahrzeug mit Elektroantrieb angeschafft. Bei guter Erprobung dieser Fahrzeuge sollen im Beschaffungszeitraum bis 2025 entsprechend weitere Notarzt-Einsatzfahrzeuge mit Elektroantrieb angeschafft werden. Die Gesamtanzahl der geplanten Notarzt-Einsatzfahrzeuge bleibt unverändert.

 

Die folgenden Absätze zur Finanzierung pro Jahr werden entsprechend angepasst.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bei künftigen Vorlagen auch den Bedarf der freiwilligen Feuerwehren abzufragen und zu berücksichtigen.

 

 

  1. Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 632.000 € brutto sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.308.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 (1.800.000 € in 2023 und 2.508.000 € in 2024) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz.

 

Weiterhin beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 300.000 € brutto sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.732.000 € brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 (1.536.000 € in 2023, 954.000 € in 2024 und 242.000 € in 2025) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Rettungsdienst.

 

Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 7.040.000 € brutto werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei den Finanzstellen 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz und 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Rettungsdienst in den Haushaltsjahren 2023 ff. eingeplant.

 


Abstimmungsergebnis über die geänderte Beschlussvorlage:

 

Einstimmig zugestimmt