Sitzung: 14.03.2022 FA/0011/2022
Zusatz: Sammelumdruck vom 31.01.2022
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 4363/2021
Geänderter Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen:
- Der Rat stimmt dem dargestellten Bedarf zur Neu- bzw.
Ersatzbeschaffung der aufgelisteten Fahrzeuge gem. Anlage II im Bereich
Brandschutz in Höhe von 4.940.000 € brutto und im Bereich Rettungsdienst
in Höhe von 3.032.000 € brutto zu
In Anlage II wird das geplante Notarzt-Einsatzfahrzeug mit
Elektroantrieb von 2025 auf 2022 vorgezogen. Weiterhin wird bereits in 2022 ein
weiteres Notarzt-Einsatzfahrzeug mit Elektroantrieb angeschafft. Bei guter
Erprobung dieser Fahrzeuge sollen im Beschaffungszeitraum bis 2025 entsprechend
weitere Notarzt-Einsatzfahrzeuge mit Elektroantrieb angeschafft werden. Die
Gesamtanzahl der geplanten Notarzt-Einsatzfahrzeuge bleibt unverändert.
Die folgenden Absätze zur Finanzierung pro
Jahr werden entsprechend angepasst.
Die
Verwaltung wird beauftragt bei künftigen Vorlagen auch den Bedarf der
freiwilligen Feuerwehren abzufragen und zu berücksichtigen.
- Der Rat beschließt im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe
einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 632.000 € brutto
sowie die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.308.000
€ brutto zu Lasten der Haushaltsjahre 2023 und 2024 (1.800.000 € in 2023
und 2.508.000 € in 2024) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3701-0212-0-0100,
Kraftfahrzeuge Brandschutz.
Weiterhin beschließt der Rat im Haushaltsjahr 2022 die Freigabe einer
investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 300.000 € brutto sowie die
Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.732.000 € brutto zu
Lasten der Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 (1.536.000 € in 2023, 954.000 €
in 2024 und 242.000 € in 2025) im Teilfinanzplan 0212, Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Teilplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 3703-0212-0-0100,
Kraftfahrzeuge Rettungsdienst.
Zur Ablösung der vorgenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 7.040.000 € brutto werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. (inkl. Mittelfristplanung) entsprechende Auszahlungsermächtigungen bei den Finanzstellen 3701-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Brandschutz und 3703-0212-0-0100, Kraftfahrzeuge Rettungsdienst in den Haushaltsjahren 2023 ff. eingeplant.
Abstimmungsergebnis
über die geänderte Beschlussvorlage:
Einstimmig zugestimmt