Beschluss in der Fassung wie in der Sitzung
des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 03.03.2022:
Unter die
Förderrichtlinie fallen nur mit erneuerbaren bzw. künstlichen Brennstoffen
betriebene BHKW. Mit fossilem Erdgas befeuerte BHKW sind nicht zulässig.
Die Wirkung der
Förderrichtlinie wird jährlich evaluiert und gegebenenfalls nach einem
politischen Beschluss angepasst
Der AVR empfiehlt dem
Rat, wie folgt zu beschließen:
- Der Rat
beschließt die neu ausgerichtete Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und
Erneuerbare Energien – klimafreundliches Wohnen“ (ehemals „Altbausanierung
und Energieeffizienz– klimafreundliches Wohnen“).
Die neue Förderrichtlinie greift die geänderten Förderbedingungen der
Bundes- und Landesfördergeber auf und passt die städtische Förderung hieran an.
Zudem setzt sie kommunale Schwerpunkte in nicht durch andere Förderkulissen
abgedeckten Maßnahmen.
- Der Rat
beauftragt die Verwaltung, die sich abzeichnenden neuen Förderschwerpunkte
des Bundes zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien
(„Oster- und Sommerpaket“) schnellstmöglich in das bestehende
Förderprogramm zu integrieren. Darüber
hinaus wird die Verwaltung beauftragt Fördermöglichkeiten im Bereich
Photovoltaik für Nichtwohngebäude (u.a. Gewerbegebäude) zu entwickeln und
eine Ergänzung des Förderprogramms zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der
Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven
Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von bis zu
20.000.000 € zur Auszahlung von Fördermitteln auf Basis der
Förderrichtlinie „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien –
klimafreundliches Wohnen“, im Teilfinanzplan 1401 Umweltordnung,
-vorsorge, bei der Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren
Zuwendungen.
- Für die Abwicklung der Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms wird neben den vorhandenen vier Stellen ein zusätzlicher Personalbedarf geltend gemacht. Eine Stelle (EG 11, 78.6000 € p.a.) wurde bereits genehmigt. Ein darüberhinausgehender Stellenbedarf in Höhe von vier Stellen soll geprüft werden. Vorbehaltlich einer Bedarfsprüfung und Stellenbewertung wird der Personalbedarf von diesen zusätzlichen vier Stellen aktuell auf ca. 314.500 € p.a. geschätzt. Die Kompensation der Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt 393.100 € erfolgt für das Haushaltsjahr 2022 aus dem Teilplan 1401 Umweltordnung, -vorsorge, Teilplanzeilen 13 Sach- und Dienstleistungen und 15 Transferaufwendungen.
Unter die Förderrichtlinie fallen nur mit
erneuerbaren bzw. künstlichen Brennstoffen betriebene BHKW. Mit fossilem Erdgas
befeuerte BHKW sind nicht zulässig.
Die Wirkung der Förderrichtlinie wird
jährlich evaluiert und gegebenenfalls nach einem politischen Beschluss
angepasst
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke.