In einer kurzen Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Klemm, RM Philippi, RM Detjen, RM Breite, RM Haeming und Herrn Pfeifer wird die Beschlussvorlage der Verwaltung positiv gesehen und breit unterstützt. Herr Timmer beantwortet ergänzende Fragestellungen von RM Klemm (Öffentlichkeitsbeteiligung) und RM Detjen (projektbezogene hohe Personalressourcen Sportverwaltung). RM Breite stellt auf bereits vorliegende alte Beschlusslagen im Stadtentwicklungsausschuss aus den Jahren 2014, 2019 und 2020 (u.a. zur maroden Sporthalle Süd inklusive Finanzierung) ab und der Zielsetzung, mit Blick auf die neuen Wohnquartiere und die Bedarfe von Fortuna Köln und Arminia Köln aus sportfachlicher Sicht neben dem Erhalt des Südstadions eine 6-fach-Sporthalle plus zusätzlichem Sportplatz anzustreben. Dies sollte im Rahmen der jetzigen Beschlussfassung mit berücksichtigt werden. Laut Herrn Timmer ist allerdings fraglich, ob die gesamten Sportbedarfe aufgrund des begrenzten Raums trotz einer entsprechenden Beschlussfassung der Bezirksvertretung Rodenkirchen in Gänze bei der Gesamtprojektierung Parkstadt Süd abgebildet werden können.

 

Beschluss:

Der Sportausschuss

 

1.    beschließt die Durchführung eines landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für das Vorhaben „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark“.

2.    stellt den Bedarf für die Durchführung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für die Neustrukturierung des Jean-Löring-Sportparks fest. Die Kosten für die erforderliche Bedarfsplanung und die Begleitung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für das Teilprojekt Sportpark Süd (Jean-Löring-Sportpark) werden auf ca. 205.000 € (netto, inklusive geschätzter Nebenkosten), 244.000 € (brutto) geschätzt.

3.    beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Vorbereitung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für das Vorhaben „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark“.

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung im Stadtentwicklungsausschuss am 10.03.2022.

 

Im Haushaltsplan 2022 sind für die aufgeführten Maßnahmen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 244.000,- € veranschlagt.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt