Kenntnis genommen
Die ergänzende Anlage
zur Stellungnahme der Verwaltung vom 09.03.2022 (Hinweis von Herrn Eckstein in
der Sitzung) wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Mit Blick auf die Brisanz der Stellungnahme der Verwaltung, die den zum Teil dramatischen Zustand der Sporthallen beschreibt, und im Anschluss an eine Diskussion mit Wortbeiträgen von RM Detjen, RM Breite und RM Weber besteht Einvernehmen, das Thema gemeinsam mit Schul- und Sportverwaltung sowie der Gebäudewirtschaft anzugehen, u.a. auch, um die Vollständigkeit der Auflistung nochmals zu prüfen. Ergänzend hierzu merkt RM Detjen an, dass der Rechnungsprüfungsausschuss auch mit der Sache befasst ist und überlegt wird, hierfür eine sogenannte Stabsstelle bei der Gebäudewirtschaft einzurichten. RM Philippi teilt mit, dass auch die im Ausschuss Schule und Weiterbildung beschlossene Schulbaugesellschaft hilfreich sein kann. Herr Pfeifer erklärt, dass der Stadtsportbund in der Sache auch eine Vereinsbefragung gestartet hat. Hier liegen schon eine Reihe kritischer Rückmeldungen vor. Die u.a. in den Rückmeldungen genannte Halle Krahnenstraße in Mülheim fehlt in der Liste der Gebäudewirtschaft.
Auf Nachfrage von RM Klemm teilt Herr Timmer mit, dass in der Aufstellung 47 Objekte (inklusive Nachtrag von heute!) mit unterschiedlichen Sachständen benannt sind. Ergänzend weist Herr Timmer auf die heutige Beschlusslage zur Sporthalle Stadion Süd und die Beschlusslagen vergangener Sitzungen zu den Hallen Bocklemünd, Herler Ring und Worringen hin, die allesamt in der Zuständigkeit der Sportverwaltung liegen. Damit sind nach Kenntnis der Sportverwaltung die nichtnutzbaren Hallen benannt. Herr Timmer stellt in diesem Zusammenhang auch auf das in Auftrag gegebene Sportstättenmanagementsystem/-kataster ab, das bereits zu 80% abgearbeitet ist und die in der Mitteilung beschriebene Situation zumindest bestätigen, erwartbar aber noch schlechter darstellen wird.
Auf Vorschlag von RM
Weber soll die Stellungnahme der Gebäudewirtschaft mit Nachtrag von heute auch
dem Bauausschuss und den Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben werden.