Beschluss mit der redaktionellen Änderung
aus dem Sportausschuss vom 27.01.2022:
Der
Rat der Stadt Köln hebt seinen Baubeschluss vom 23.03.2010 (0321/2010) zur
Generalsanierung der Bestandshalle auf der Bezirkssportanlage
Heinrich-Rohlmann-Str., Köln-Ossendorf sowie die daraus resultierenden
Beschlüsse bzw. haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates zur Kostenerhöhung
vom 08.04.2014 (4128/2013) sowie vom 14.02.2017 (4242/2016) auf. Statt der
bisher geplanten Generalinstandsetzung der vorhandenen entkernten Sporthalle
beauftragt er die Verwaltung mit dem Neubau einer Dreifach-Sporthalle.
Die
voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich auf 688.000 €.
Der Rat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung
in Höhe von 275.200 € für die Planung der Halle im Teilfinanzplan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in
der Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle
5201-0801-4-5285 (Neubau Sporthalle Bocklemünd), Hj. 2022. Die Deckung erfolgt durch
entsprechende Wenigerauszahlungen im selben Teilfinanzplan, Finanzstelle 5201-0801-4-5252 (Neugestaltung BSA Bocklemünd
Außenanlage).
Ebenfalls
beschließt der Rat der Stadt Köln die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
für die entsprechenden Planungsmittel in Höhe von 275.200 € im Haushaltsjahr 2022 im
Teilfinanzplan 0801 –Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der
Teilfinanzplanzeile 08 – Auszahlung für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle
5201-0801-4-5285 (Neubau Sporthalle Bocklemünd).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.