I.          Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die FRATKION

Beschluss

Der 2. Satz in Absatz 3 in §2 der überarbeiteten Stellplatzsatzung wird wie folgt geändert:

„Bei Umnutzung oder zeitlich begrenzter Zwischennutzung von denkmalgeschützten Bauwerken und Gebäuden von historischer Bedeutung sowie von ungenutzten sowie ehemals industriell oder gewerblich genutzten Gebäuden und Freiflächen zur kulturellen Nutzung kann die Verwaltung die Pflicht zur Stellplatzschaffung erlassen, sofern diese die Umsetzung des kulturellen Projekts gefährden würde.“


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Die FRAKTION abgelehnt.