Nachtrag: 03.03.2022
Sitzung: 03.03.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Zusatz: zugesetzt und eingestellt; Tischvorlage
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/0527/2022
Beschluss:
Die Ausführung
erfolgt in getrennter Führung von Rad- und Fußgängerweg. Die asphaltierte
Breite (des Radwegs) darf 3 m nicht überschreiten. Die Breite des
wassergebundenen
(Mineralbeton)
Fußgängerwegs darf die Breite von 2 m nicht überschreiten. Die Ausführung
erfolgt möglichst ohne Baumverluste.