Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den in Anlage 1 beschriebenen Standorten die vorhandenen als temporäre Modul- und Fertigbauten errichteten Schulgebäude, durch langfristig nutzbare Modulbauten mit einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro zu ersetzen und diese soweit notwendig und möglich zur Schaffung zusätzlichen Schulraums auszubauen.
Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Zur Refinanzierung ist im städtischen Haushalt eine zusätzliche Miete (Flächenverrechnungspreis, FVP) ab 2022 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand erforderlich, die sich für die Modulbauten auf Grundlage der bei der Berechnung des FVP üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz gemäß Empfehlung der KGSt) bei einer Investitionssumme von rund 105,1 Mio. Euro brutto und einer Nutzung über circa 50 Jahre auf jährlich rund 4,32 Mio. Euro brutto beläuft.
Sie betrifft neben der Mietbelastung (rund 3,96 Mio. Euro jährlich) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für Reinigung (rund 360.000 Euro).
2. Der Rat
beschließt ferner die Einrichtung und Ausstattung der Modulbauten. Die
Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt rund 4,61 Mio. Euro
(konsumtiver Anteil 2,74 Mio. Euro und investiver Anteil 1,87 Mio. Euro).
Hierin enthalten ist ein Risikozuschlag von 7,5 % für Unvorhergesehenes, der
auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit beruht.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Inbetriebnahme der einzelnen Modulbauten
erfolgt die Beschaffung und Finanzierung der Einrichtung in den Jahren 2022 bis
2024. In 2022 erfolgt die Finanzierung (konsumtiver Anteil 0,19 Mio. Euro,
investiver Anteil 0,13 Mio. Euro) innerhalb des Teilergebnisplans
beziehungsweise Teilfinanzplans 0301 Schulträgeraufgaben aus veranschlagten
Mitteln. Der Rat beschließt in diesem Zusammenhang für 2022 die Freigabe
investiver Kassenmittel von 130.000 Euro im Teilfinanzplan 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-4-2727 - GGS Nussbaumer Str. 254-256
- Einrichtung Modulbau.
Für 2023 bis 2024 werden die konsumtiven Einrichtungskosten (0,38 Mio. Euro in 2023 und 2,17 Mio. Euro in 2024) und die investiven Einrichtungskosten (0,25 Mio. Euro in 2023 und 1,49 Mio. Euro in 2024) im Rahmen des Haushaltsplan-Aufstellungsprozesses 2023ff. berücksichtigt.
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel gegebenenfalls durch Umschichtungen vorsehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Schmitt)