Beschluss:
Der Betriebsausschuss
des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2022 in der beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.